Auszug - Ausgeglichene Baumbilanz -mitberatend-
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BV Ahlhoff wirft die Frage auf, wo
denn die Schwierigkeiten, um eine ausgeglichene Baumbilanz zu erreichen, lägen. In seiner Beantwortung bezieht sich
StR Schworck u.a. auf den – auch schon für das Jahr 2009 –
abgeschlossenen Haushaltsplan, in dem ihm Mittel kaum noch zur Verfügung
stünden. Für das Jahr 2010 liege noch kein Haushaltsplan vor; eine
ausgeglichene Baumbilanz könne er somit nicht sicherstellen. In diesem
Zusammenhang verliest und erläutert StR Schworck eine “Übersicht über
Straßenbaumbilanz”, die in elektronischer Form zu Verfügung gestellt und
nachfolgenden einkopiert wurde. Übersicht über Straßenbaumbilanz Stand Oktober
2008 Straßenbaumstandorte
insgesamt: 37.828 Freie
Standorte 844 Jahr Pflanzungen Fällungen Saldo2005 61 311 -250 2006 28 243 -215 2007
280 273
7 2008
166 354 -188 -646 im Durchschnitt rd. 160 Bäume pro Jahr Die
Pflanzungen wurden finanziert durch Spenden und Wertersatzleistung für gefällte
Straßenbäume auf Grund von Baumaßnahmen und Unfallschäden. Die
Pflanzungskosten incl. Fertigstellungspflege von 3 Jahren betragen 1.000
€ pro Baum Mittelbedarf
für derzeit freie Baumscheiben
844.000 € Durchschnittliche
Kosten pro Jahr bei 160 Bäumen 160.000
€ Im Anschluss an diese Ausführungen
schließt sich eine kurze Debatte an, in der die BV Ahlhoff auf die
Notwendigkeit verweist, bei den Haushaltsberatungen ein Signal zur Sicherung
von Nachpflanzungen zu setzen und schlägt folgende Satzaufnahme im Antragstext
vor: “Es müssen entsprechende Titelerhöhungen im Rahmen der
Haushaltsberatungen 2010/2011 stattfinden”. BV Zander spricht sich im Namen seiner Fraktion ebenfalls für die Aufnahme des Satzes im Antragstext aus. Der Vorsitzende verliest den von ihm
formulierten Änderungstext: “Die BVV ersucht das BA, für die
kommenden Jahre nach Möglichkeiten zu suchen, eine ausgeglichene
Baumbilanz ... zu setzen, vorausgesetzt die entsprechenden Mittel werden im
Rahmen der Haushaltsberatungen 2010/2011 bei dem entsprechenden Titel
eingestellt. Darüber hinaus ist der ...” Abstimmung über den Antrag in
geänderter Form: einstimmig beschlossen. Der Antrag geht in geänderter Form als
Beschlussempfehlung in die nächste BVV. |
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