Auszug - Sicherung der Schrägparkzone in Lichtenrade Egestorffstr./Ecke Schichauweg -MzK-
Auf Vorschlag des Vorsitzenden wird
dieser TOP zusammen mit TOP 4.7 behandelt. Einwand seitens der
Ausschussmitglieder besteht nicht. BV Hauschild informiert über die
bestehende Situation “Schrägparkzone” anhand von Bildern der Bürgerinitiative,
die er den Mitgliedern zur Kenntnis gibt. Nach kurzen Erläuterungen spricht er
sich im Namen seiner Fraktion für die Kenntnisnahme der Mitteilung DS
0574/XVIII aus. Die Mitteilung DS 0556/XVIII könne er jedoch im Namen seiner
Fraktion nicht zur Kenntnis nehmen, da er keine Verbesserung der verkehrlichen
Situation sehe. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass
eine Mitteilung nicht in Teilen zur Kenntnis genommen werden könne. Er stellt
fest, dass über die Mitteilung DS 0556/XVIII diskutiert und sie somit zur
Kenntnis genommen wurde. Zur DS 0574/XVIII teilt BV Priesmeyer
mit, er könne die Mitteilung nicht zur Kenntnis nehmen, da sie nicht in
digitaler Form vorliege – er verweist auf die Geschäftsordnung der BVV. Fazit des Vorsitzenden: Die Mitteilungen
werden zur Kenntnis genommen und das BA gebeten, grundsätzlich auf die
Übermittlung der Drucksache gemäß Geschäftsordnung der BVV zu achten bzw. die
bemängelten Drucksachen entsprechend nachzureichen, was vom BA so zugesagt
wird. |
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Legende
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