Auszug - Feststellung der vorzeitigen Beendigung des Amtes als Bürgerdeputierte gem. § 24 (1) BezVG i.V.m. § 69 (1) GO BVV  

 
 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 6.2
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 15.10.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
0828/XVIII Feststellung der vorzeitigen Beendigung des Amtes als Bürgerdeputierte gem. § 24 (1) BezVG i.V.m. § 69 (1) GO BVV
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordnetenvorsteherBezirksverordnetenvorsteher
  Kotecki, Rainer
Drucksache-Art:Vorlage des BV-VorstehersVorlage des BV-Vorstehers
 
Beschluss

Einstimmiger Beschluss:

Einstimmiger Beschluss:

In der 3. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin am 13.12.2006 wurde Frau Dagmar Krebs zur Bürgerdeputierten für den Ausschuss für Soziales und Jobcenter gewählt. Durch Verzicht auf das Amt als Bürgerdeputierte gem. § 24 Abs. 1 Buchst. a BezVG i.V.m. § 69 Abs. 1 GO BVV endet dieses Amt vorzeitig. Frau Krebs hat den Verzicht mit Schreiben vom 01. Oktober 2008 mit sofortiger Wirkung erklärt. Der Verzicht kann nicht widerrufen werden (§ 25 (3) BezVG i.V.m. § 70 (3) GO BVV).

Gem. § 25 (1) i.V.m. § 70 (1) GO BVV trifft die Bezirksverordnetenversammlung die Feststellung, dass und zu welchem Zeitpunkt das Amt einer Bürgerdeputierten/eines Bürgerdeputierten endet.

Die Bezirksverordnetenversammlung stellt fest, dass Frau Krebs mit Ablauf des 01.10.2008 nicht mehr Bürgerdeputierte ist.

 
 

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