Auszug - Feststellung der vorzeitigen Beendigung des Amtes als Bürgerdeputierte gem. § 24 (1) BezVG i.V.m. § 69 (1) GO BVV
Einstimmiger Beschluss: In der 3. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin am 13.12.2006 wurde Frau Dagmar Krebs zur Bürgerdeputierten für den Ausschuss für Soziales und Jobcenter gewählt. Durch Verzicht auf das Amt als Bürgerdeputierte gem. § 24 Abs. 1 Buchst. a BezVG i.V.m. § 69 Abs. 1 GO BVV endet dieses Amt vorzeitig. Frau Krebs hat den Verzicht mit Schreiben vom 01. Oktober 2008 mit sofortiger Wirkung erklärt. Der Verzicht kann nicht widerrufen werden (§ 25 (3) BezVG i.V.m. § 70 (3) GO BVV). Gem. § 25 (1) i.V.m. § 70 (1) GO BVV trifft die Bezirksverordnetenversammlung die Feststellung, dass und zu welchem Zeitpunkt das Amt einer Bürgerdeputierten/eines Bürgerdeputierten endet. Die Bezirksverordnetenversammlung stellt fest, dass Frau Krebs mit Ablauf des 01.10.2008 nicht mehr Bürgerdeputierte ist. |
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