Auszug - Beleuchtung an der Heilandsweide
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StR Schworck informiert über das Prüfergebnis;
der Antrag habe sich somit durch Verwaltungshandeln erledigt. Auf Nachfrage von BV Janke folgt
Erörterung über die Formalitäten der Benachrichtigung des Kinder- und
Jugendparlaments. Da die Regelung, so StR Schworck, nicht in der GO verankert
sei, sieht er die Angelegenheit nicht in seiner Zuständigkeit, sondern in der
des Büros des Vorstehers. Er habe schon mehrmals im Ältestenrat angeregt, eine
Klärung zu treffen, wer dem Kinder- und Jugendparlament Mitteilung gibt. BV Hauschild richtet die Bittet ans
BA, es möge - solange keine Klärung getroffen sei – dem KiJuPa die im
Ausschuss getroffene Entscheidung mitteilten. StR Schworck sagt zu, dem KiJuPa eine
inhaltliche Stellungnahme mitzuteilen. Abstimmung über den Antrag der sich
durch Verwaltungshandeln erledigt hat: einstimmig beschlossen. Folgende Beschlussempfehlung wird
gefasst: Der Antrag wird nicht weiter verfolgt, da er sich durch
Verwaltungshandeln erledigt hat”. |
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