Auszug - Bericht des Bezirksamtes
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Abt. Bauwesen Amt für Planen, Genehmigen und Denkmalschutz u. Rechtsangelegenheiten Bauwesen Ausschuss für Stadtplanung am 10.09.2008 Bericht
der Verwaltung “Tempelhofer Feld” Flächennutzungsplan (FNP),
Änderungsverfahren, lfd. Nr. 01/08, Frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und parallel Beteiligung der Behörden
gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB Änderung des Landschaftsprogramms einschl.
Artenschutzprogramm (LaPro) -Vorentwurf- Informelle Beteiligung der Öffentlichkeit Nach verwaltungsinterner Vorabstimmung findet vom 1.9. bis 6.10.2008 die o. g. Information und Beteiligung statt. Mit Schr. Plan 41 vom 27.8.2008 sind die im Bezirk zu
beteiligenden Stellen / Fachämter unter Übersendung der Planungsunterlagen um
Stellungnahme gebeten worden. Von der Abt. Bauwesen, Fachbereich Planen, wird
dann die koordinierte bezirkliche Stellungnahme erarbeitet. Die zur Verfügung stehenden Planungsunterlagen liegen dem
Bericht aus der Verwaltung bei (je Partei ein Exemplar). Wettbewerb Columbiaquartier Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
bereitet zur Zeit in Zusammenarbeit mit den Bezirksämtern Tempelhof-Schöneberg,
Friedrichshain-Kreuzberg und Neukölln die Ausschreibung eines offenen
städtebaulich-landschaftsplanerischen Wettbewerbs für den Bereich beiderseits
des Columbiadamms zwischen dem Platz der Luftbrücke und der Fontanestraße vor.
Schwerpunkte bilden dabei das sog. “Columbiaquartier”, ein nach den
aktuellen Plänen von SenStadt neu zu entwickelndes Baugebiet auf dem Flugfeld
südlich des Columbiadamms östlich des Flughafengebäudes und das nördlich
gegenüber liegende sog. “Lilienthalquartier”
(Lilienthalstr./Columbiadamm(Golßener Str./Züllichauer Str.). Der Wettbewerb erfolgt zweistufig. Die Ausgabe der
Wettbewerbsunterlagen für die erste Stufe erfolgt am 29.9.2008, das Preisgericht
wird am 18./19.12.2008 tagen. In dieser ersten Stufe sollen zehn
bis 15 Arbeiten ausgewählt und in einer unmittelbar anschließenden zweiten
Stufe vertieft werden. Der Zeitplan für die zweite Stufe
steht noch nicht abschließend fest. Zentren-
und Einzelhandelskonzept für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange Die Fa. Junker und Kruse, Stadtforschung Planung, Dortmund, hat für den
Bezirk ein Zentren- und Einzelhandelskonzept erarbeitet. Nach Berichten in den
Ausschüssen für Stadtplanung un Wirtschaft der BVV und Vorabstimmung mit der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Technologie und Frauen erfolgte ab 21.7.2008 die Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange. Die Träger haben das vollständige Gutachten, bestehend aus
Bestandsaufnahme, Analyse und Konzeptteil digital erhalten. Desweiteren wurde
als ausgedrucktes Exemplar der Entwurf der Zusammenfassung, die gemeinsam mit
den digitalen Karten Gegenstand einer bezirklichen Beschlussfassung im Sinne
von § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch werden soll, versandt. Zur Zeit erfolgt die Auswertung der eingehenden Stellungnahmen. Werbung am Gasometer Torgauer Str. 12 Auf der Grundlage eines am 7.4.2008 geschlossenen
öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Verwendung von Einnahmen für die
Sanierung des Gasometers wurde am 14.8.2008 die Genehmigung für die Errichtung
einer transparenten, temporären LED-Werbeanlage im Bereich der obersten beiden
Felder des Gasometergerüsts erteilt. Die Befristung beträgt 60 Monate,
weitgehend parallel zur Instandsetzung des Objekts. Die Genehmigung kann
widerrufen werden, wenn mit der Instandsetzung nicht fristgerecht spätestens 9
Monate nach Aufbringung der Werbung begonnen wurde oder wenn sie unterbrochen
wird oder wenn Einnahmen nicht überwiegend für die Instandsetzung verwendet
werden. Immissionsschutzvorschriften, insbesondere zu Lichtimmissionen sind
einzuhalten. Die Werbung ist am 3.9.2008 in Betrieb gegangen. Vorbescheid Bordellerweiterung Martin-Luther Str. 14 Nach Erhalt der positiven Stellungnahme des FB Planen über die
planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens wurde am 18.08.2008 der
Vorbescheid erteilt. Das bereits genehmigte Bordell soll um eine bisherige Artzpraxis,
verbunden durch eine innenliegende Treppe, erweitert werden. Mit Eingang vom 18.08.2008 wurde der Antrag auf Nutzungsänderung im FB
Genehmigen eingereicht, die Bearbeitung ist noch nicht abgeschlossen. Teilbaugenehmigung für eine Lagerhalle für Baustoffe
Attilastraße 52-59 Für die geplante Lagerhalle für
Baustoffe der Firma Hellweg mit einer Grundfläche von ca. 11.900 m²,
Herstellungskosten ca. 5.350.000 €, wurde am 28.08.2008 die Teilbaugenehmigung
erstellt und am 03.09.2008 abgesandt. Freistellung bzw. Genehmigung von Spielhallen im Bezirk:Mariendorfer Damm 165 Für eine Nutzungsänderung einer
bisherigen Ladeneinheit zur Herstellung von 3 Spielhallen mit einer
Gesamtnutzfläche von ca. 425 m² wurde die Baugenehmigung am 04.08.2008 erstellt
und am 06.08.2008 abgesandt. Bundesallee 64-66 Im Erdgeschoss des Mehrfamilienhauses in der Bundesallee 64-66 ist der
Umbau zweier Ladeneinheiten in die Spielothek 1 und die Spielothek 2 geplant. Spielothek 1: Die
vorhandene Aufstellfläche beträgt 146,8 m². Da der Grenzwert für Sonderbauten
bei Spielhallen mit 150 m² festgelegt ist, wurde ein sogenanntes
Genehmigungsfreistellungsverfahren durchgeführt. Dieses wurde mit der
Mitteilung vom 17.07.2008 abgeschlossen. Spielothek 2: Die
Räume sollen so aufgeteilt werden, dass die Aufstellfläche mit ca. 173 m²
geplant ist. Die Baugenehmigung wurde am 02.09.2008 erteilt. Spielothek 1 und 2:
Der Prüfbericht zum Brandschutznachweis wurde am 15.07.2008 fertiggestellt. Goebenstraße 4 / Steinmetzstraße 52 Weil die Spielhalle im Erdgeschoss des Gebäudes eine Bruttofläche von
157 m² aufweist, unterliegt die Nutzungsänderung als Sonderbau gemäß § 2 Abs. 4
Nr. 8 BauO Bln i.V.m. § 65 BauO Bln dem Baugenehmigungsverfahren. Die
Baugenehmigung wurde am 12.08.2008 erteilt. Neubau eines Büro- und Geschäftshauses im Vorderhaus und Sanierung /
Umbau des Wohnhauses im Hinterhaus (Bestand) Tauentzienstr. 5 Das Grundstück Tauentzienstr. 5 ist derzeit durch ein gründerzeitliches
Wohn-, Büro- und Geschäftshaus in geschlossener Bauweise überbaut. Das Gebäude wird bis auf das Quergebäude und die Seitenflügel
abgerissen und durch ein neues Vorderhaus ersetzt. Im Neubau und im Bestand KG-1.OG sind Einzelhandelsflächen für zwei
Einheiten mit ca. 1800m² Gesamtfläche geplant. Ab dem 2.OG bis DG ist im Neubau eine Büronutzung vorgesehen (ca.1030m²
Nettofläche). Im Bestand verbleibt die Wohnnutzung (ca. 760m² Nettofläche). Die Herstellungskosten wurden mit 8.446.620 € angegeben. Die Abrissanzeige für das Vorderhaus ist bereits am 14.04.2008
eingegangen Am 22.08.2008 wurde die Baugenehmigung für das Vorhaben erteilt und ist
dem Bauherrn am 04.09.2008 übergeben worden. Dessen ungeachtet ist inzwischen eine gemeinsame Planung für die
Grundstücke Tauentzienstr. 4 und 5 angekündigt. Versagung der Nutzungsanträge – Autohandel Import und Export - in
der Komturstr. 18, 18B und Ordensmeister Str. 24 – 29 in Berlin
Tempelhof. Nach der Umsetzung der Nutzungsuntersagung durch die
Bauaufsichtsbehörde im Frühjahr 2008 erging, mit Bescheiden datiert vom
18.08.2008, die Versagung der Nutzunganträge für beide o. g. Grundstücke. Neubau eines Wohngebäudes, Winterfeldtstraße 61/63 Am 03.08.2008 wurde die Mitteilung nach § 63 Abs. 3 Satz 3 BauO Bln
(Genehmigungsfreistellungsverfahren) mit der Wirkung der Baufreigabe erstellt.
Die Herstellungskosten betragen 4.309.995,55 €. In Planung ist nunmehr
auch die Errichtung eines Boardinghauses anstelle des Wohngebäudes. Der Antrag
auf Vorbescheid für die Errichtung eines Hotels auf diesem Grundstück wurde am
14.7.2008 zurückgezogen. Neubau eines Büro- und Geschäftshauses, Grunewaldstr. 61/62, Münchener
Str. 32 –GschZ: 598/08 (erneute Anzeige nach § 63 vom 11.4.08) Für dieses Vorhaben wurde die Mitteilung nach § 63 BauOBln
(Genehmigungsfreistellungsverfahren) mit der Wirkung der Baufreigabe am 01.09.2008 erstellt. Die
Herstellungskosten betragen 7.937.300,-- €. Die Anzeige eines zuvor
projektierten Bürogebäudes mit Tiefgarage auf dem Grundstück war am 15.4.2008
zurückgezogen worden. Neubau einer Autowerkstatt, Kolonnenstr. 31/ 31 A Der Antrag wurde am 18.2.2008 zurückgezogen. Gerichtsurteil zu einer Werbeanlage Goebenstr. 12 / Kulmer Str. 34 Das Verwaltungsgericht hat durch Urteil vom 7.8.2008 eine bezirkliche
Anordnung zur Beseitigung einer großflächigen Werbetafel an der Fassade eines
überwiegend Wohnzwecken dienenden mehrgeschossigen Hauses in einem als
Mischgebiet festgesetzten Gebiet bestätigt. Als Begründung wird die
Verunstaltung des von Straßenbäumen und begrünten Mittelstreifen geprägten
Orts- und Straßenbildes angeführt, zumal dieses frei von Fremdwerbung ist. Verordnung zur Durchführung der Energieeinsparverordnung in Berlin Am 18.7.2008 ist eine neue Durchführungsverordnung in Kraft getreten.
Danach haben Bauherren künftig bei Naubau und baulichen Änderungen
Sachverständige für energiesparendes Bauen zu beauftragen, die Nachweise über
die Einhaltung der Anforderungen der Energieeinsparverordnung aufstellen oder
prüfen, die Bauausführung entsprechend überwachen und Energieausweise über die
energetischen Eigenschaften der Gebäude ausstellen. Das Vorliegen der
Voraussetzungen für Befreiungen oder Ausnahmen von den Anforderungen der Energieeinsparverordnung
ist von Sachverständigen zu begründen. Die Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung wird im Jahre 2009 erste Verfahren zur Anerkennung von
Sachverständigen durchführen. |
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