Auszug - Bericht des Bezirksamtes  

 
 
21. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 10.09.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15 Anlass: ordentliche Sitzung
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Abt

Abt. Bauwesen

Amt für Planen, Genehmigen und Denkmalschutz

u. Rechtsangelegenheiten Bauwesen

 

Ausschuss für Stadtplanung am 10.09.2008

 

Bericht der Verwaltung

 

Tempelhofer Feld”

Flächennutzungsplan (FNP), Änderungsverfahren, lfd. Nr. 01/08,

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und parallel

Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB

Änderung des Landschaftsprogramms einschl. Artenschutzprogramm (LaPro)

-Vorentwurf- Informelle Beteiligung der Öffentlichkeit

Nach verwaltungsinterner Vorabstimmung findet vom 1.9. bis 6.10.2008 die o. g. Information und Beteiligung statt.

Mit Schr. Plan 41 vom 27.8.2008 sind die im Bezirk zu beteiligenden Stellen / Fachämter unter Übersendung der Planungsunterlagen um Stellungnahme gebeten worden. Von der Abt. Bauwesen, Fachbereich Planen, wird dann die koordinierte bezirkliche Stellungnahme erarbeitet.

Die zur Verfügung stehenden Planungsunterlagen liegen dem Bericht aus der Verwaltung bei (je Partei ein Exemplar).

 

Wettbewerb Columbiaquartier

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bereitet zur Zeit in Zusammenarbeit mit den Bezirksämtern Tempelhof-Schöneberg, Friedrichshain-Kreuzberg und Neukölln die Ausschreibung eines offenen städtebaulich-landschaftsplanerischen Wettbewerbs für den Bereich beiderseits des Columbiadamms zwischen dem Platz der Luftbrücke und der Fontanestraße vor. Schwerpunkte bilden dabei das sog. “Columbiaquartier”, ein nach den aktuellen Plänen von SenStadt neu zu entwickelndes Baugebiet auf dem Flugfeld südlich des Columbiadamms östlich des Flughafengebäudes und das nördlich gegenüber liegende sog. “Lilienthalquartier” (Lilienthalstr./Columbiadamm(Golßener Str./Züllichauer Str.).

Der Wettbewerb erfolgt zweistufig.

Die Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen für die erste Stufe erfolgt am 29.9.2008, das Preisgericht wird am 18./19.12.2008 tagen.

In dieser ersten Stufe sollen zehn bis 15 Arbeiten ausgewählt und in einer unmittelbar anschließenden zweiten Stufe vertieft werden.

Der Zeitplan für die zweite Stufe steht noch nicht abschließend fest.

 

Zentren- und Einzelhandelskonzept für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Die Fa. Junker und Kruse, Stadtforschung Planung, Dortmund, hat für den Bezirk ein Zentren- und Einzelhandelskonzept erarbeitet. Nach Berichten in den Ausschüssen für Stadtplanung un Wirtschaft der BVV und Vorabstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen erfolgte ab 21.7.2008 die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

Die Träger haben das vollständige Gutachten, bestehend aus Bestandsaufnahme, Analyse und Konzeptteil digital erhalten. Desweiteren wurde als ausgedrucktes Exemplar der Entwurf der Zusammenfassung, die gemeinsam mit den digitalen Karten Gegenstand einer bezirklichen Beschlussfassung im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch werden soll, versandt.

Zur Zeit erfolgt die Auswertung der eingehenden Stellungnahmen.

 

Werbung am Gasometer Torgauer Str. 12

Auf der Grundlage eines am 7.4.2008 geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Verwendung von Einnahmen für die Sanierung des Gasometers wurde am 14.8.2008 die Genehmigung für die Errichtung einer transparenten, temporären LED-Werbeanlage im Bereich der obersten beiden Felder des Gasometergerüsts erteilt. Die Befristung beträgt 60 Monate, weitgehend parallel zur Instandsetzung des Objekts. Die Genehmigung kann widerrufen werden, wenn mit der Instandsetzung nicht fristgerecht spätestens 9 Monate nach Aufbringung der Werbung begonnen wurde oder wenn sie unterbrochen wird oder wenn Einnahmen nicht überwiegend für die Instandsetzung verwendet werden. Immissionsschutzvorschriften, insbesondere zu Lichtimmissionen sind einzuhalten.

Die Werbung ist am 3.9.2008 in Betrieb gegangen.

 

Vorbescheid Bordellerweiterung Martin-Luther Str. 14

Nach Erhalt der positiven Stellungnahme des FB Planen über die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens wurde am 18.08.2008 der Vorbescheid erteilt.

Das bereits genehmigte Bordell soll um eine bisherige Artzpraxis, verbunden durch eine innenliegende Treppe, erweitert werden.

Mit Eingang vom 18.08.2008 wurde der Antrag auf Nutzungsänderung im FB Genehmigen eingereicht, die Bearbeitung ist noch nicht abgeschlossen.

 

Teilbaugenehmigung für eine Lagerhalle für Baustoffe Attilastraße 52-59

Für die geplante Lagerhalle für Baustoffe der Firma Hellweg mit einer Grundfläche von ca. 11.900 m², Herstellungskosten ca. 5.350.000 €, wurde am 28.08.2008 die Teilbaugenehmigung erstellt und am 03.09.2008 abgesandt.

 

Freistellung bzw. Genehmigung von Spielhallen im Bezirk:

Mariendorfer Damm 165

Für eine Nutzungsänderung einer bisherigen Ladeneinheit zur Herstellung von 3 Spielhallen mit einer Gesamtnutzfläche von ca. 425 m² wurde die Baugenehmigung am 04.08.2008 erstellt und am 06.08.2008 abgesandt.

Bundesallee 64-66

Im Erdgeschoss des Mehrfamilienhauses in der Bundesallee 64-66 ist der Umbau zweier Ladeneinheiten in die Spielothek 1 und die Spielothek 2 geplant.

Spielothek 1: Die vorhandene Aufstellfläche beträgt 146,8 m². Da der Grenzwert für Sonderbauten bei Spielhallen mit 150 m² festgelegt ist, wurde ein sogenanntes Genehmigungsfreistellungsverfahren durchgeführt. Dieses wurde mit der Mitteilung vom 17.07.2008 abgeschlossen.

Spielothek 2: Die Räume sollen so aufgeteilt werden, dass die Aufstellfläche mit ca. 173 m² geplant ist. Die Baugenehmigung wurde am 02.09.2008 erteilt.

Spielothek 1 und 2: Der Prüfbericht zum Brandschutznachweis wurde am 15.07.2008 fertiggestellt. 

Goebenstraße 4 / Steinmetzstraße 52

Weil die Spielhalle im Erdgeschoss des Gebäudes eine Bruttofläche von 157 m² aufweist, unterliegt die Nutzungsänderung als Sonderbau gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 8 BauO Bln i.V.m. § 65 BauO Bln dem Baugenehmigungsverfahren. Die Baugenehmigung wurde am 12.08.2008 erteilt.

 

Neubau eines Büro- und Geschäftshauses im Vorderhaus und Sanierung / Umbau des Wohnhauses im Hinterhaus (Bestand) Tauentzienstr. 5

Das Grundstück Tauentzienstr. 5 ist derzeit durch ein gründerzeitliches Wohn-, Büro- und Geschäftshaus in geschlossener Bauweise überbaut.

Das Gebäude wird bis auf das Quergebäude und die Seitenflügel abgerissen und durch ein neues Vorderhaus ersetzt.

Im Neubau und im Bestand KG-1.OG sind Einzelhandelsflächen für zwei Einheiten mit ca. 1800m² Gesamtfläche geplant.

Ab dem 2.OG bis DG ist im Neubau eine Büronutzung vorgesehen (ca.1030m² Nettofläche). Im Bestand verbleibt die Wohnnutzung (ca. 760m² Nettofläche).

Die Herstellungskosten wurden mit 8.446.620 € angegeben.

Die Abrissanzeige für das Vorderhaus ist bereits am 14.04.2008 eingegangen

Am 22.08.2008 wurde die Baugenehmigung für das Vorhaben erteilt und ist dem Bauherrn am 04.09.2008 übergeben worden.

Dessen ungeachtet ist inzwischen eine gemeinsame Planung für die Grundstücke Tauentzienstr. 4 und 5 angekündigt.

 

Versagung der Nutzungsanträge – Autohandel Import und Export - in der Komturstr. 18, 18B und Ordensmeister Str. 24 – 29 in Berlin Tempelhof.

Nach der Umsetzung der Nutzungsuntersagung durch die Bauaufsichtsbehörde im Frühjahr 2008 erging, mit Bescheiden datiert vom 18.08.2008, die Versagung der Nutzunganträge für beide o. g. Grundstücke.

 

Neubau eines Wohngebäudes, Winterfeldtstraße 61/63

Am 03.08.2008 wurde die Mitteilung nach § 63 Abs. 3 Satz 3 BauO Bln (Genehmigungsfreistellungsverfahren) mit der Wirkung der Baufreigabe erstellt. Die Herstellungskosten betragen 4.309.995,55 €. In Planung ist nunmehr auch die Errichtung eines Boardinghauses anstelle des Wohngebäudes. Der Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Hotels auf diesem Grundstück wurde am 14.7.2008 zurückgezogen.

 

Neubau eines Büro- und Geschäftshauses, Grunewaldstr. 61/62, Münchener Str. 32 –GschZ: 598/08 (erneute Anzeige nach § 63 vom 11.4.08)

Für dieses Vorhaben wurde die Mitteilung nach § 63 BauOBln (Genehmigungsfreistellungsverfahren) mit der Wirkung der Baufreigabe  am 01.09.2008 erstellt. Die Herstellungskosten betragen 7.937.300,-- €. Die Anzeige eines zuvor projektierten Bürogebäudes mit Tiefgarage auf dem Grundstück war am 15.4.2008 zurückgezogen worden.

 

Neubau einer Autowerkstatt, Kolonnenstr. 31/ 31 A

Der Antrag wurde am 18.2.2008 zurückgezogen.

 

Gerichtsurteil zu einer Werbeanlage Goebenstr. 12 / Kulmer Str. 34

Das Verwaltungsgericht hat durch Urteil vom 7.8.2008 eine bezirkliche Anordnung zur Beseitigung einer großflächigen Werbetafel an der Fassade eines überwiegend Wohnzwecken dienenden mehrgeschossigen Hauses in einem als Mischgebiet festgesetzten Gebiet bestätigt. Als Begründung wird die Verunstaltung des von Straßenbäumen und begrünten Mittelstreifen geprägten Orts- und Straßenbildes angeführt, zumal dieses frei von Fremdwerbung ist. 

 

Verordnung zur Durchführung der Energieeinsparverordnung in Berlin

Am 18.7.2008 ist eine neue Durchführungsverordnung in Kraft getreten. Danach haben Bauherren künftig bei Naubau und baulichen Änderungen Sachverständige für energiesparendes Bauen zu beauftragen, die Nachweise über die Einhaltung der Anforderungen der Energieeinsparverordnung aufstellen oder prüfen, die Bauausführung entsprechend überwachen und Energieausweise über die energetischen Eigenschaften der Gebäude ausstellen. Das Vorliegen der Voraussetzungen für Befreiungen oder Ausnahmen von den Anforderungen der Energieeinsparverordnung ist von Sachverständigen zu begründen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird im Jahre 2009 erste Verfahren zur Anerkennung von Sachverständigen durchführen. 

 


 

 
 

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