Auszug - Der BVV vom 16.07.2008 - Einheitliche Hitzefreiregelung
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Das
Bezirksamt berichtet, dass die Außenstelle Tempelhof- Schöneberg
der Sen BWF mit Schreiben vom 03.07.2008 an das Bezirksamt
im Rahmen einer Stellungnahme mitgeteilt hat,
dass die strukturellen
Maßgaben und die Lebenswirklichkeit einer einheitlichen
Regelung entgegenstehen. Durch die Materialien der verschiedenen
Baukörper der Schulen wird auch der
Aufheizungsprozess verschieden sein. Ferner bedeutet der Ganztag
Anwesenheitszeiten für Schülerinnen und Schüler und Erzieherinnen
gleichermaßen bis 16:00 bzw. 18:00 Uhr. Schulleitungen
müssen jeweils im Einzelfall entscheiden. Das Schulamt wird das Kinder- und
Jugendparlament schriftlich informieren. Die MzK , dass der Antrag durch
Verwaltungshandeln erledigt ist, wird demnächst der BVV vorliegen. |
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