Auszug - der BVV vom 16.07.2008 - Kinderschutz effektiver gestalten! Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Änderungsantrag Fraktion der CDU  

 
 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Politik für Menschen mit Behinderungen und 17. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 2.1
Gremium: Ausschuss für Gesundheit und Politik für Menschen mit Behinderungen Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 04.09.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:20 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum 159
Ort: Rathaus Tempelhof
0781/XVIII Kinderschutz effektiver gestalten!
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss

2

 

Im Folgenden fasse ich kurz die in der Aussprache angesprochenen Stellungnahmen der einzelnen Fraktionen und des Bezirksamtes zusammen.

 

Die Diskussion ging nahezu ausschließlich um den Spiegelstrich sechs, der verpflichtenden Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9.

 

Von Seiten des Bezirksamtes nimmt Frau BzStR’in Schöttler Stellung, dass sie wahrnimmt, dass alle Ausschussmitglieder ein gemeinsames Ziel sehen. Offen sei die Frage, welcher Weg dorthin bestritten wird. Sie findet, dass das Erinnern der Eltern der bessere Weg sei, als eine polizeiliche Vorladung.

 

Frau BzStR’in Dr. Klotz beschreibt den von der Senatsverwaltung beauftragten Referentenentwurf, nachdem die Charité die Daten der, zur Untersuchung einladenden Ärzte gemeldet bekommt. Wenn Eltern nicht zur Untersuchung kommen, wird ein Hausbesuch anberaumt. Wenn dieser nicht erfolgreich ist, wird das Jugendamt verständigt. Weithin verweist Frau Dr. Klotz auf die erfolgreiche Maßnahme in der Zahnprophylaxe bei einem Projekt des Quartiersmanagement und der Neumark Grundschule.

 

Die Fraktion der SPD weist zunächst darauf hin, dass sie ihre Bedenken bezüglich der Impfberatung aufgegeben hat. Jedoch weiterhin dem Punkt der verpflichtenden Vorsorgeuntersuchung nicht zustimmt. Als Begründung wird die Einschätzung angegeben, nachdem diese Form der Verpflichtung der Verfassung der BRD nicht entspräche. Die SPD stimmt dem von Frau Dr. Klotz beschriebenen Weg zu. Die Prävention solle im Vordergrund stehen und stellt weiterhin die Frage, was mit den Untersuchungsergebnissen geschieht. Sie fragt, was denn die Folgen aus der Untersuchung sind.  Weiterhin mahnt die SPD Vorsicht an, wenn Statistiken über Migrationsgruppen als Begründung verwendet werden. Die SPD fordert außerdem, dass es weitergehende Untersuchungen U10 und J1 geben soll, die ebenfalls von der öffentlichen Hand bzw. der KV übernommen werden sollen. Die SPD stellt einen Änderungsantrag, den Punkt der verpflichtenden Vorsorgeuntersuchung zu streichen.

 

Die Fraktion der CDU stimmt den verpflichtenden Vorsorgeuntersuchungen zu. Als Begründung wird eine Statistik angeführt, nachdem Tempelhof-Schöneberg an neunter Stelle steht, bei der Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen. Den Widerspruch zur Verfassung sieht die CDU nicht. Weiterhin weist die CDU auf den Unterschied zwischen “verbindlich” und “verpflichtend” hin. Es ginge nicht darum, Eltern oder Kinder mit der Polizei abzuholen. Die CDU stellt einen Änderungsantrag bezüglich des Datums des Berichtes des Bezirksamtes.

 

Die Fraktion der FDP hat Diskussionsbedarf bei dem Punkt der verpflichtenden Vorsorgeuntersuchungen. Sie sieht die anderen Punkte als ebenso wichtig an. Es gibt Bedenken bei der Verpflichtung. Das Nichtnachkommen der Verpflichtung muss Konsequenzen haben und es wird die Frage nach diesen gestellt. Die FDP stellt einen Änderungsantrag, ein verbindliches Einladungswesen an dieser Stelle einzuführen.

 

Die Fraktion der Grünen befürwortet den Passus der verbindlichen Vorsorgeuntersuchung. Weist aber auf weitgehende Diskussionen in der Fraktion hin. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Ärzte durch ein Bundesmodellprogramm inzwischen die besten Experten sind, bei Kindern Missbrauch oder Gewalterfahrung zu erkennen. Diese müssten insofern unbedingt einbezogen werden. Hierbei sei eine Verpflichtung das durchgreifendere Instrument.

 

Frau Wilkening aus dem Jugendhilfeausschuss stellt noch fest, dass die Erkennung von Problemen, bei nur einem Kind wichtiger ist, als der Schutz der Eltern.

 

In der folgenden Abstimmung wurden erst die Spiegelstriche einzeln abgestimmt mit den Änderungsanträgen der Fraktionen SPD und FDP und der Abstimmung über eine Aufnahme eines Passus von Herrn Bullermann aus dem Jugendhilfeausschuss, anschließend der letzte Satz mit Änderungsantrag der CDU, weiterhin der erste Textteil des Antrages.

 

Zunächst stimmten die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses wie folgt ab:

 

Zu Spiegelstrich 1 des Antrages: überwiegende Zustimmung

Zu Spiegelstrich 2 des Antrages: überwiegende Zustimmung

Zu Spiegelstrich 3 des Antrages: überwiegende Zustimmung

Zu Spiegelstrich 4 des Antrages: überwiegende Zustimmung

Zu Spiegelstrich 5 des Antrages: überwiegende Zustimmung

Zu Spiegelstrich 6, Änderungsantrag der SPD auf Streichung des Spiegelstriches: überwiegend abgelehnt

Zu Spiegelstrich 6, Änderungsantrag der FDP auf Änderung des Spiegelstriches in ein verbindliches Einladungswesen: überwiegend abgelehnt

Zu Spiegelstrich 6 des Antrages: überwiegende Zustimmung

Zu Spiegelstrich 7 des Antrages: überwiegende Zustimmung

Zu Spiegelstrich 8 des Antrages: überwiegende Zustimmung

Zu Spiegelstrich 9 des Antrages: überwiegende Zustimmung

Zu Spiegelstrich 10 des Antrages: überwiegende Zustimmung

Zu Spiegelstrich 11, Aufnahme des Passus von Herrn Bullermann “- Sicherstellung leicht zugänglicher sowie verständlicher und mehrsprachiger Aufklärungsmaterialien über Versorgung, Pflege, Erziehung und Förderung von Kindern, über potentielle Überforderungen und Gefährdungen, über Anlaufstellen, Hilfsangeboten, Unterstützungsstrukturen und Rechtsansprüche”: überwiegende Zustimmung

Bei dem letzten Satz wurde mit überwiegender Zustimmung das Datum geändert auf “zur Sommerpause 2009”.

Der einleitende Textteil wurde mit überwiegender Zustimmung angenommen.

 

Der Ausschuss für Gesundheit und Menschen mit Behinderung stimmt der Empfehlung des Jugendhilfeausschusses in allen Punkten mit überwiegender Mehrheit zu und beschließt den Antrag in gleicher Form. Weiterhin wird beschlossen, dass die kommende BVV den Antrag, ebenso wie beim Jugendhilfeausschuss, in allen Punkten einzeln abstimmen möge.

 

 
 

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