Auszug - der BVV vom 20.02.2008 - Geschwindigkeitsbegrenzung am Alboinplatz II
BV Ratzkowski begründet im Namen
seiner Fraktion den Antrag. StR Schworck bemerkt u.a., dass auf
Nachfrage bei der Polizei sowie der VLB kein Vorgang existent sei der, weder
aus Gründen der Unfallhäufigkeit noch der Verkehrssicherung, für diesen Bereich
eine Geschwindigkeitsbegrenzung vorsieht. BV Priesmeyer begründet im Namen
seiner Fraktion den Antrag. Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt. Der Antrag geht als
Beschlussempfehlung in die nächste BVV. |
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