Auszug - Vorstellung der Arbeit des Einbürgerungsamts mit anschließender Diskussion
Stadtrat Oliver Schworck stellt den Leiter des Amtes Herrn Baudach vor und erklärt gleichzeitig, dass das Amt sehr erfolgreich arbeitet, so dass auch Anträge von anderen Bezirken (Mitte ca. 1.600 Anträge) mitbearbeitet werden. Anschließend
erklärt Herr Baudach den vielfältigen Aufgabenbereich des Amtes. - Grundlagen der
Einbürgerung sind u.a. die Verwaltungsvorschriften, diese umfassen ca.100
Seiten - Es gelten nicht nur die
neuen Gesetze, sondern auch noch die alten. - Eine Einbürgerung kann
erfolgen, wenn der Antragsteller 8 Jahre einen rechtmäßigen Aufenthalt
nachweisen kann und unsere Grundordnung anerkennt sowie seinen Unterhalt ohne
SGB II beweisen kann. Des Weiteren wird
verlangt, dass der/die AntragstellerIn einen Sprachkurs (mit Zertifikat des
Goethe-Instituts) belegt hat. - Eine doppelte
Staatsangehörigkeit ist unter bestimmten Bedingungen auch möglich. - Für den Antrag wird eine
Bearbeitungsgebühr in H. v.255,00 Euro
genommen. - Für Kinder ist ebenfalls
ein Bearbeitungsgebühr in H. v.255,00
Euro fällig. - Für Kinder, die mit ihren
Eltern zusammen einbürgert werden ist eine Gebühr in H. v.51,00 Euro fällig. Nach dem Vortrag gab es Lob
für die engagierte Arbeit und einige Nachfragen, die von Herrn Baudach
sachkundig beantwortet wurden. Danach bekam jedes Mitglied
des Ausschusses mehrere Seiten Statistikunterlagen mit den Zahlen der
Eingebürgerten in Berlin. |
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