Auszug - Vorstellung der Arbeit des Einbürgerungsamts mit anschließender Diskussion  

 
 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Frauen, Integration und Quartiersentwicklung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Frauen, Integration und Quartiersentwicklung Beschlussart: vertagt
Datum: Do, 11.10.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45 Anlass: ordentliche Sitzung
 
Beschluss

Stadtrat Oliver Schworck stellt den Leiter des Amtes Herrn Baudach vor und erklärt gleichzeitig, dass das Amt sehr erfolgreich arbeitet, so dass auch Anträge von anderen Bezirken (Mitte ca

Stadtrat Oliver Schworck stellt den Leiter des Amtes Herrn Baudach vor und erklärt gleichzeitig, dass das Amt sehr erfolgreich arbeitet, so dass auch Anträge von anderen Bezirken (Mitte ca. 1.600 Anträge) mitbearbeitet werden.

 

Anschließend erklärt Herr Baudach den vielfältigen Aufgabenbereich des Amtes.

- Grundlagen der Einbürgerung sind u.a. die Verwaltungsvorschriften, diese umfassen ca.100 Seiten

- Es gelten nicht nur die neuen Gesetze, sondern auch noch die alten.

- Eine Einbürgerung kann erfolgen, wenn der Antragsteller 8 Jahre einen rechtmäßigen Aufenthalt nachweisen kann und unsere Grundordnung anerkennt sowie seinen Unterhalt ohne SGB II beweisen kann.  Des Weiteren wird verlangt, dass der/die AntragstellerIn einen Sprachkurs (mit Zertifikat des Goethe-Instituts) belegt hat.  

- Eine doppelte Staatsangehörigkeit ist unter bestimmten Bedingungen auch möglich.

 

- Für den Antrag wird eine Bearbeitungsgebühr  in H. v.255,00 Euro genommen.

- Für Kinder ist ebenfalls ein Bearbeitungsgebühr  in H. v.255,00 Euro fällig.

- Für Kinder, die mit ihren Eltern zusammen einbürgert werden ist eine Gebühr  in H. v.51,00 Euro fällig.

 

Nach dem Vortrag gab es Lob für die engagierte Arbeit und einige Nachfragen, die von Herrn Baudach sachkundig beantwortet wurden.

 

Danach bekam jedes Mitglied des Ausschusses mehrere Seiten Statistikunterlagen mit den Zahlen der Eingebürgerten in Berlin.

 

 
 

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