Auszug - Auskunft über die Richtlinien des Bezirksamtes zur Bewässerung der Sportplätze  

 
 
7. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Sport Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 12.06.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:45 Anlass: ordentliche Sitzung
 
Beschluss

Frau Pressel teilt mit, dass es keine Richtlinienverordnung für die Bewässerung der Sportplätze gäbe

Frau Pressel teilt mit, dass es keine Richtlinienverordnung für die Bewässerung der Sportplätze gäbe. Die Bewässerung richtet sich je nach Beschaffenheit des Kunstrasens. Dies erfolgt in Absprache zwischen Firma, Platzwart und dem Fachbereich Natur. Je nach Witterung wird entsprechend bewässert. Die Platzwarte sind angehalten, sich daran zu halten.

 

Diverse Nachfragen u.a.

-          zu einer evtl. bestehenden Anordnung, Naturrasenplätze nicht vor dem 1. Mai zu bewässern

-          zur Effizienz künftig nur noch Kunstrasenplätze anzulegen

-          zur Haftung der Firmen bei einer evtl. Verbrennung des Rasens

-          zur Flexibilität der Firmen nach Witterung handeln zu können

 

werden von StR Schöttler sowie Frau Pressel beantwortet, wobei StR Schöttler erklärend darauf hinweist, dass es zwei Begriffe von Anstellen gibt, die auseinander gehalten werden müssen.

 

Die Vorsitzende schlägt vor, dieses Thema nochmals auf die September-Sitzung, unter Einbeziehung des Fachbereichs Natur, zu setzen und bittet das Sportamt zum Termin, alle Plätze mit Belag, Form, bewässern ja/nein etc. aufzulisten.

BD Thamm mach den Vorschlag, den TOP zu erweitern auf: ... Zusammenarbeit innerhalb des BAs zwischen Sportamt und Grünflächenamt.

Die Vorsitzende sagt dies zu.

 
 

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