Auszug - Gegenstand, Grundsätze und Formvorgaben der Rechnungsprüfung
Der Vorsitzende schlägt vor, das
Rundschreiben vom 29.06.2005, dem die Grundsätze angehängt sind, die seinerzeit
der RPA für die Rechungsprüfung 2003 erstellt hatte, als Grundlage der Beratung
des TOP 3 zu nehmen. Der Ausschuss berät zunächst die
einzelnen Punkte des vorliegenden Antrages der Fraktionen der SPD. Zu Unterpunkt 2 der ‚Grundsätze
und Formvorgaben der Rechungsprüfung‘ sollten auch Kapitel und Titel
aufgeführt werden. Auf Wunsch von Herrn Gühloff sollten auch die anfragenden
Fraktionen benannt werden. Zu Unterpunkt 5 der ‚Allgemeinen
Berichtsaufträge‘ wird Übereinstimmung erzielt, dass die tabellarische
Auflistung aller Ausschreibungen und freihändigen Vergaben in 5er Titeln im zu
prüfenden Haushaltsjahr inkl. Baulicher Unterhaltung Kapitel/Titel sowie kurze
Benennung der Maßnahme und die Anzahl der Bieter enthalten sollte. Aufgeführt
werden sollten alle Maßnahmen, die ein Volumen von 50.000 € überschritten
haben, vorbehaltlich einer weiteren stichprobenmäßigen tiefergehenden Prüfung.
Die nicht zum Tragen gekommenen Ausschreibungen sollten zunächst nicht mit
aufgelistet werden. Sollte dies so nicht aufzuliefern
sein, bittet der Vorsitzende um Rückmeldung der Verwaltung. Beim Punkt ‚Besondere
Prüfungen‘ sollte bei den Abweichungen vom Wirtschaftsplan –
Jahresabrechung Eigenbetrieb Kita und Verwaltungskostenhaushalt -
Jahresabrechung Job-Center ein geeigneter Prüfmodus entwickelt werden. Da vom Jobcenter und Kita Eigenbetrieb keine Unterlagen zur
Verfügung gestellt wurden, fragt der Vorsitzende nach, ob es in dieser Angelegenheit
eine offiziellen Haltung des Bezirks gibt. Herr Behnke verneint dies und teilt in diesem Zusammenhang
mit, dass genau dieses Thema auf der Bezirksjuristenkonferenz erörtert wurde.
Zur Klärung der Frage, ob die BVV hier ein eigenständiges Recht zur Kontrolle
besitzt, soll der Rechtsamtsleiter um eine schriftliche Stellungnahme gebeten
werden. Der Ausschuss bittet in diesem
Zusammenhang auf Vorschlag von Frau Zauner um die Klärung des Sachverhalts, wer
insbesondere in Bezug auf die Landesmittel die jeweils prüfende Instanz ist. Herr Behnke regt an, zu einer der
nächsten Sitzungen den Leiter des Rechtsamtes und die aufsichtführenden
Bezirksamtsmitglieder einzuladen. Dies wird von den Ausschussmitgliedern
ausdrücklich begrüßt. Zum Punkt des SPD-Antrage betr. Korruptionsgefährdete
Arbeitsgebiete/Gefährdungsatlas wird Herr Behnke dem Ausschuss den bezirklichen
Gefährdungsatlas zur Verfügung stellen. Frau Zauner würde es begrüßen, wenn der Ausschuss sich nach der Rechungsprüfung in einer gesonderten Sitzung mit dieser Thematik befassen könnte. Herr Oltmann erläutert den Antrag der Fraktion
B‘90/Die Grünen. Als Ergebnis der Beratung beider
Anträge fasst der Ausschuss folgende Beschlussempfehlung: Der
Ausschuss für Rechnungsprüfung und finanzielle Beteiligung des Bezirks
empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung einstimmig: Für die
Rechnungsprüfung der Haushaltsjahre 2004 und 2005 sollen folgende Grundsätze
und Formvorgaben der Rechnungsprüfung gelten: 1. Alle Berichte der Verwaltung werden
dem RPA über die SE FinPers zugeleitet, die auf die Einhaltung der vorher
vereinbarten Formvorschriften achtet und die Einhaltung dieser sicherstellt
(Ursprung: SPD). 2. In jedem Bericht ist am Anfang der
Berichtsauftrag mit Kapitel und Titel zu wiederholen. Die anfragende Fraktion
ist zu nennen. Gleichlautende Berichtsaufträge können zusammengefasst werden
(Ursprung: SPD). 3. Alle Berichte haben der im RPA
vereinbarten Form zu folgen (Ursprung: SPD). 4.
Für
die Rechnungsprüfung 2004 und 2005 wird das Bezirksamt gebeten alle Abteilungen
analog dem Rundschreiben vom 29.06.2005 mit dem Betreff
“Bezirkshaushaltsrechnungen 2003 gem. §80 LHO” anzuschreiben
(Ursprung: Grüne). 5.
Ergänzend
zu dem Rundschreiben sind Formvorgaben aufzunehmen, so dass jede Abteilung in
der gleichen Form berichtet. Für die tabellarische Übersicht über die
Abweichungen der Einnahmen und Ausgaben in den jeweiligen Abteilungen sind die
Felder “Kapitel”, “Titel”, “Ansatz”,
“Ist”, “Abweichung absolut”, “Abweichung %”
und “Begründung” zu verwenden (Ursprung: Grüne). 6.
Die
Begründungen sind so präzise wie möglich abzufassen, um Nachfragen weitgehend
zu vermeiden (Ursprung: Grüne). 7. Abweichungen bei den Top
100-Produkten von mehr als 10% vom Median sind zu erläutern (Ursprung: SPD). 8.
Alle
Ausschreibungen und freihändigen Vergaben in 5er-Titeln mit einem Volumen von
mehr als jeweils 50 TEUR sind tabellarisch
für die Haushaltsjahre 2004 und 2005 aufzulisten. Eine tiefergehende
Prüfung zu den Ausschreibungen und Vergaben bleibt vorbehalten (Ursprung: SPD). 9.
Folgende
Bereiche werden besonderen Prüfungen unterzogen: a.
LHO-Betrieb
Städtische Pflegeeinrichtungen (Ursprung: SPD). b.
Abrechnung
der IZBB-Mittel (Ursprung: SPD). c.
Abweichungen
Wirtschaftsplan – Jahresrechnung Eigenbetrieb Kita (Ursprung: SPD). d.
Abweichungen
Verwaltungskostenhaushalt – Jahresrechnung Job-Center (Ursprung: SPD). e.
Infrastrukturkosten:
Das Bezirksamt wird wegen des Querschnittsthemas
“Infrastrukturkosten” gebeten, einen gesonderten Bericht über die
Entwicklung der Infrastrukturkosten in den Berichtsjahren 2004 und 2005
einzureichen. In dem Bericht sollen neben der Kostenentwicklung auch die
Maßnahmen aufgeführt werden, die zur Reduzierung der Infrastrukturkosten
ergriffen wurden. Wünschenswert sind weitergehende Empfehlungen für die Zukunft
(Ursprung: Grüne). 10. Korruptionsgefährdete
Arbeitsgebiete/Gefährdungsatlas (Ursprung: SPD). Das Bezirksamt wird gebeten,
dem RPA zu berichten, welche Bereiche als besonders korruptionsgefährdet
eingestuft wurden. Dieses sind vor allem
Bereiche, wo auf Aufträge, Genehmigungen, Fördermittel, Gebote und
Verbote Einfluss genommen werden kann. Sofern ein aufgabenbezogener
Gefährdungsatlas erstellt wurde, wird gebeten diesen mit einer Übersicht über
die Klassifizierung der Dienstbereiche in den Dienststellen dem RPA vorzulegen. Zur Frage der LHO-Betriebe wirft der
Vorsitzende aufgrund des Defizits aus dem Jahre 2005 und des zu erwartenden
Defizits für das Jahr 2006 die Frage auf, ob die allgemeine Rechungsprüfung
ausreichend ist. Dem Bezirksamt sollte nahegelegt werden, eine
Wirtschaftsprüfung des LHO-Betriebes vornehmen zu lassen. Zur nächsten Sitzung soll zwingend
schriftlich die Frage beantwortet werden, welche Institution nimmt die Prüfung
seit wann vor und wie wurde dies in der Vergangenheit gehandhabt. Herr Behnke erinnert an den
Schriftwechsel zum LHO-Betrieb und der Möglichkeit der Einsichtnahme in die
Berichte des Rechnungshofes, die dem Bezirksamt vorliegen. Von diesem Recht der
Akteneinsichtnahme werden Vertreter der Fraktionen nach Rücksprache Gebrauch
machen. |
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