Auszug - Wahl des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten gemäß § 34 des Gesetzes über die Zuständigkeiten in der allgemeinen Berliner Verwaltung (AZG) in der Fassung vom 22. Juli 1996 (GVBl. 302, 472), zuletzt geändert durch Artikel VII § 8 des Gesetzes vom 20. April 2000 (GVBl. 286)  

 
 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 13.3
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 21.02.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
0127/XVIII Wahl des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten gemäß § 34 des Gesetzes über die Zuständigkeiten in der allgemeinen Berliner Verwaltung (AZG) in der Fassung vom 22. Juli 1996 (GVBl. 302, 472), zuletzt geändert durch Artikel VII § 8 des Gesetzes vom 20. April 2000 (GVBl. 286)
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllBand, Ekkehard
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
 
Beschluss

nach § 34 AZG muss zur Mitwirkung im Widerspruchsverfahren in Sozialhilfeangelegenheiten für jeden Bezirk ein Beirat gebildet werden, der zu hören ist, wenn die Bezirksverwaltung einen Widerspruch gegen die Ablehnung der Sozialhilfe oder die Festsetzung

Nach § 34 AZG muss zur Mitwirkung im Widerspruchsverfahren in Sozialhilfeangelegenheiten für jeden Bezirk ein Beirat gebildet werden, der zu hören ist, wenn die Bezirksverwaltung einen Widerspruch gegen die Ablehnung der Sozialhilfe oder die Festsetzung ihrer Art und Höhe nicht abhelfen kann.

Der Beirat, dessen Verhandlungen das zuständige Mitglied des Bezirksamtes leitet, besteht aus

a)                  drei Bezirksverordneten

b)                  einem/r Vertreter/in der Gewerkschaften

c)                  drei Vertretern/innen von Vereinigungen, die Hilfebedürftige betreuen.

Die Mitglieder werden von der Bezirksverordnetenversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.

Zu a)

Die Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter/innen wurde durch den Bezirksverordnetenvorsteher veranlasst, (Beschluss Nr. 0109/XVIII vom 17.01.2007).

 

Zu b)

In geheimer Abstimmung wird als Vertreterin der Gewerkschaften gewählt:

Deutscher Gewerkschaftsbund                                        Frau Heidrun Schleissing

Region Berlin                                                                 Westphalweg 32, 12109 Berlin

Keithstraße 1/3,10787 Berlin

Zu c)

In geheimer Abstimmung werden als Vertreter/-in der Vereinigungen, die Hilfsbedürftige betreuen gewählt:

Unionhilfswerk e.V.                                                        Frau Hannelore Treutler

Richard-Sorge-Straße 22, 10249 Berlin                            Rosenheimer Straße 12, 10781 Berlin

 

Allgemeiner Blinden- und Sehbehindertenverein e.V.         Herr Klaus Assmann

Auerbacher Straße 7, 14193 Berlin                                  Rönnestraße 8, 14057 Berlin

 

AWO Kreisverband Südwest e.V.                                    Frau Marion Kurze

Mörchinger Straße 116, 14169 Berlin                               Goltzstraße 19, 10781 Berlin

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen