Auszug - der BVV vom 13.12.2006 betr. Allgemeines Rauchverbot in Dienstgebäuden hier: Anhörung der Personalvertretung und des Dezernenten für FM
Dieser Antrag wurde bereits in der
letzten Sitzung kurz beraten. Die Vorsitzende des Personalrates,
Frau A. Kühnemann, ist der Einladung des Ausschusses gefolgt. Sie vertritt die
Auffassung, dass sich die Dienstanweisung im Hause bewährt hat. Probleme gibt
es nur mit dem Raucherbereich vor den BVV-Räumen. Dieser könnte ihrer Ansicht
nach abgeschafft werden. Herr Oltmann macht deutlich, dass es
seiner Fraktion mit dem Antrag darum geht, den Nichtraucherschutz zu
gewährleisten. Ab 19.30 Uhr darf weiterhin geraucht werden. Er plädiert dafür,
diese zeitliche Begrenzung aufzuheben. Abgeschlossene Raucherräume könnten
bestehen bleiben. Mit dem Pächter der Kantine müssten Absprachen getroffen
werden. Zu der bereits in der letzten Sitzung
von Frau Zauner geäußerten Frage nach den negativen bzw. positiven Auswirkungen
auf die Vermietbarkeit der Räume, kann Herr Krömer nur eine theoretische
Einschätzung geben. Einer generellen Regelung, wie sie derzeit auf Bundesebene
angestrebt wird, sollte seiner Ansicht nach auch nicht vorgegriffen werden. Zum Ausgleich für den Raucherbereich
vor den BVV-Räumen könnte die Nutzung des Raumes 2115 angedacht werden. Der Ausschuss verabschiedet
abschließend einstimmig den Antrag mit dem Zusatz “Raucherzimmer sind hiervon
ausgenommen”. |
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