Auszug - der BVV vom 13.12.2006 betr. Allgemeines Rauchverbot in Dienstgebäuden hier: Anhörung der Personalvertretung und des Dezernenten für FM  

 
 
3. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung
TOP: Ö 3.1
Gremium: Hauptausschuss, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 07.02.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:10 Anlass: ordentliche Sitzung
0060/XVIII Allgemeines Rauchverbot in Dienstgebäuden
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Herr Krömer, BerndBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss

Dieser Antrag wurde bereits in der letzten Sitzung kurz beraten

Dieser Antrag wurde bereits in der letzten Sitzung kurz beraten.

Die Vorsitzende des Personalrates, Frau A. Kühnemann, ist der Einladung des Ausschusses gefolgt. Sie vertritt die Auffassung, dass sich die Dienstanweisung im Hause bewährt hat. Probleme gibt es nur mit dem Raucherbereich vor den BVV-Räumen. Dieser könnte ihrer Ansicht nach abgeschafft werden.

Herr Oltmann macht deutlich, dass es seiner Fraktion mit dem Antrag darum geht, den Nichtraucherschutz zu gewährleisten. Ab 19.30 Uhr darf weiterhin geraucht werden. Er plädiert dafür, diese zeitliche Begrenzung aufzuheben. Abgeschlossene Raucherräume könnten bestehen bleiben. Mit dem Pächter der Kantine müssten Absprachen getroffen werden.

Zu der bereits in der letzten Sitzung von Frau Zauner geäußerten Frage nach den negativen bzw. positiven Auswirkungen auf die Vermietbarkeit der Räume, kann Herr Krömer nur eine theoretische Einschätzung geben. Einer generellen Regelung, wie sie derzeit auf Bundesebene angestrebt wird, sollte seiner Ansicht nach auch nicht vorgegriffen werden.

Zum Ausgleich für den Raucherbereich vor den BVV-Räumen könnte die Nutzung des Raumes 2115 angedacht werden.

Der Ausschuss verabschiedet abschließend einstimmig den Antrag mit dem Zusatz “Raucherzimmer sind hiervon ausgenommen”.

 
 

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