Auszug - Trägerkarten zum Berlin Ticket S auch für Schüler - der BVV vom 17.01.2007  

 
 
1. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Jobcenter
TOP: Ö 5.3
Gremium: Ausschuss für Soziales und Jobcenter Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 25.01.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum 2113
Ort: Rathaus Schöneberg
0084/XVIII Trägerkarten zum Berlin Ticket S auch für Schüler
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV GindraBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss

BV Gindra begründet seinen Antrag

BV Gindra begründet seinen Antrag. BD Krebs erklärt, der Antrag betrifft den Personenkreis der Schüler allgemeinbildender Schulen, die Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften sind. Diesen Schülern werden Ermäßigungen (z.B. bei Theater, Museum usw.) verwehrt, da sie nicht die Kundenkarte Berlin Ticket S vorweisen können.

Frau Wagener als Geschäftsführerin des Jobcenters erklärte, dass sie rechtliche Probleme darin sieht, Schülern diese Kundenkarte auszustellen.

BzStR’in Dr. Klotz führt aus, dass dieser Personenkreis nicht in die Vereinbarung zwischen der Senatsverwaltung und der Regionalvertretung aufgenommen wurde. Dem Bezirk steht es nicht frei entgegen dieser Vereinbarung zu handeln.

Nach ausführlicher Diskussion schlägt Frau Zauner vor, den Antrag in geänderter Form abzustimmen. Sie verliest einen Änderungsvorschlag:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass ohne Mehrkosten für den Bezirk auch für Schüler, die Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne des SGB II sind, die Kundenkarte Berlin-Ticket S ausgestellt wird.

 

BV Katzemich möchte die Passage “ohne Mehrkosten für den Bezirk” im Beschlusstext streichen.

 

Abstimmung über den Vorschlag von BV Katzemich: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung über den Vorschlag von BV Zauner: bei Enthaltungen einstimmig angenommen.

 

Zu den Fragen bezgl. der Großen Anfrage erklärt die Verwaltung, dass in Zusammenarbeit mit der Sozialen Wohnhilfe für bestimmte Bedarfsgemeinschaften die Miete direkt an den Vermieter überwiesen wird, damit es in diesen Fällen nicht zu Mietrückständen kommen kann.

Frau Wagener erläutert ausführlich das Vorgehen des Jobcenters in den Fällen, in denen Bedarfsgemeinschaften zu hohe Mietkosten haben. Es wurden im letzten Jahr 35 Tausend Bedarfsgemeinschaften geprüft. In 2397 Fällen wurde die Überschreitung der Angemessenheit festgestellt. Von diesem Personenkreis sind 92 Bedarfsgemeinschaften in angemessenen Wohnraum umgezogen, 1287 Bedarfsgemeinschaften haben andere Lösungen gefunden (z.B. durch die Aufnahme eines Untermieters).

 

BzStR’in Dr. Klotz erklärt, ihr liege der Beschluss aus der letzten Legislaturperiode der BVV bzgl. des “Runden Tisches” mit Verwaltung und Vermietern vor und sie beabsichtige, diesen Beschluss umzusetzen.

Auf Nachfrage erklärt Frau Wagener, dass dem Jobcenter die finanziellen Mittel fehlen, um Sachverständige mit der Prüfung von Betriebskostenabrechnungen zu beauftragen.

 
 

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