Auszug - über die Festsetzung des Entwurfs des Bebauungsplans XIII-79-2 nebst Begründung und Abwägung sowie den Entwurf der Rechtsverordnung für das Grundstück Felixstraße 27/Götzstraße 65 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Tempelhof
Einstimmiger Beschluss: Die BVV beschließt den mit beiligender
Bezirksamtsvorlage - zur Beschlussfassung -
zu Pkt. 11 der TO vom 22.08.2006
vorgelegten Bebauungsplanentwurf XIII-79-2 vom 22. Juni.2006 nebst
Abwägungsergebnis und Begründung sowie den Entwurf der Rechtsverordnung zur
Festsetzung des Entwurfs des Bebauungsplans XIII-79-2. Die Dringliche Beschlussempfehlung aus
dem Ausschuss für Stadtplanung ist damit ebenfalls beschlossen. |
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