Frau Gut vom Quartiersmanagement
erläutert die Unterlage der Abt. GesStadtQM vom 29.09.2005 zu den Mitteln des
Quartiersmanagement.
Dabei werden die Vergabekriterien von
SenStadt erläutert. Hinzu kommen Abrechnungsrichtlinien die sehr komplex sind.
Bei der Planung von Maßnahmen werden die zuständigen Fachabteilungen jeweils
hinzugezogen. Die Mittel werden von SenStadt vergeben und sind auch nicht im
Bezirkshaushaltsplan eingestellt. Man bedient sich dabei des SPI als
Treuhänder, das die Mittel an die entsprechenden Träger der Maßnahme
weiterleitet. Lediglich der Bezirk Mitte verwaltet die ihm zugewiesenen Mittel
selber.
Maßnahmen sind grundsätzlich
auszuschreiben, wobei man sich insbesondere im Bereich Jugend erfahrener vor
Ort bereits tätiger Träger bedient. Allerdings können auch in diesem Bereich
andere - auch neue - Träger genutzt werden.
Auf Nachfragen erklärt Frau Gut:
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Synergieeffekte bei der Vergabe von Maßnahmen werden
immer geprüft und auch genutzt.
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Die Ausschreibungspflicht kollidiert oftmals mit den
wohnortnahen Strukturen, die genutzt werden sollen; hier wird dem Einzelfall
entsprechend entschieden, ob von der Ausschreibung abgesehen werden kann.
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Die Anlage 1 der Vorlage 0824/XVII beschriebenen
Ausgaben an die AG SPAS sind so erklären, dass die Projekte erst in 2004
begannen, so dass in 2003 nur Regiekosten entstanden sind.
Frau Zauner möchte insbesondere
wissen, wie die demokratische Kontrolle sichergestellt wird, d.h. wer prüft ob
das Projekt A, B oder C sinnvoll ist, bzw. wer prüft nach Beendigung einer
Maßnahme, ob das Projekt sinnvoll war bzw. seinen Zweck erreicht hat. Auch
möchte Frau Zauner ein transparentes Vergabeverfahren an die Träger
sichergestellt wissen.
Die Drucksache mit den Ergänzungen von
GesStadtQM vom 29.09.2005 wird vertagt und bei der Beratung der entsprechenden
Einzelpläne jeweils aufgerufen.