Im Rahmen einer ausführlichen
Aussprache beider Ausschüsse wird zunächst das Verfahren durch das Bezirksamt
erläutert. Dabei prüft der FB Planen, ob bei einer Baumaßnahme
naturschutzrechtliche Aspekte zu berücksichtigen sind, d.h. ob Eingriffe in
Natur und Umwelt ausgeglichen werden müssen. Es gilt das Prinzip:
3
Eingriff vermeiden
3
Ausgleich an Ort und Stelle schaffen
3
Ausgleichzahlungen leisten
Der FB Natur begleitet das Verfahren als Gutachter und
legt fest, welche Ausgleichmaßnahme vorzusehen ist und der FB Natur setzt dann
die Maßnahmen, die sich aus den Ausgleichzahlungen ergeben um.
Zur konkreten Frage der Maßnahme im
Rudolf-Wilde Park (Ententeich) konnte die Verwaltung nicht erläutern, welche
Stellungnahmen des FB Natur abgegeben wurden und welcher Teil der Maßnahme aus
Mitteln der baulichen Unterhaltung und welcher Teil aus Mitteln “ökologische
Ausgleichmaßnahme” beglichen wurde.
Daher beschließt der Ausschuss
einstimmig, das Bezirksamt aufzufordern folgende Informationen nachzuliefern:
1)
Welche Summe stand für ökologische
Ausgleichmaßnahmen in den Haushaltsjahren 2001-2005 jeweils zur Verfügung und
wo wurde diese im Haushalt nachgewiesen (Kapitel und Titel)?
2)
Welche Maßnahmen wurden aus diesen Mitteln
finanziert? (Einzelauflistung der jeweiligen Maßnahme mit Kapitel und Titel)
Der Ausschuss behält sich darüber
hinaus ausdrücklich vor im Rahmen einer Sonderprüfung einzeln Maßnahmen durch
Akteneinsicht insbesondere in die entsprechenden Stellungnahmen der FB Planen
und Natur nachzuprüfen.
Für den Bereich Rechnungsprüfung wird
die Drucksache vertagt. Für den Bereich Natur und Umwelt ist entsprechendes dem
Protokoll der dortigen Ausschusssitzung zu entnehmen.