Die Vorlage zur Beschlussfassung wird ohne Wortmeldungen zur Abstimmung gestellt und wird einstimmig (keine Gegenstimmen, keine Enthaltungen) angenommen. Es ergeht folgende Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss empfiehlt der BVV:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen,
- den Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 7‑97 VE vom 25.09.2020 mit Deckblättern vom 03.09.2021 und 20.06.2022 (siehe Anlage A für verkleinerte Kopie; das Original liegt während der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) aus) sowie den am 29.09./18.10.2021 abgeschlossenen 1. Nachtrag zum Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 7-97 VE (Anlage B) zur Kenntnis zu nehmen und
- den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 7-97 VE vom 10.09.2020 mit Deckblättern vom 03.09.2021 und 20.06.2022 (siehe Anlage 1 für verkleinerte Kopie; das Original liegt während der Sitzung der BVV aus) nebst Begründung zur Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-97 VE gemäß § 9 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) vom April 2022 (Anlage 2) sowie den Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-97 VE vom Juni 2022 (Anlage 3) zu beschließen.
Anlagen
Anlage A: Verkleinerte Kopie des Vorhaben- und Erschließungsplans zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 7-97 VE vom 25.09.2020 mit Deckblättern vom 03.09.2021 und 20.06.2022
Anlage B: 1. Nachtrag zum Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 7-97 VE vom 29.09./18.10.2021 einschließlich Anlagen
Anlage 1: Verkleinerte Kopie des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-97 VE vom 10.09.2020 mit Deckblättern vom 03.09.2021 und 20.06.2022
Anlage 2: Begründung zur Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-97 VE gemäß § 9 Absatz 8 BauGB vom April 2022
Anlage 3: Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-97 VE (Stand: 06/2022)
Hinweis BVV-Büro: Der Text der Vorlage zur Beschlussfassung enthält die fünf oben aufgeführten Anlagen. Auf Grund des Umfanges der Anlagen können diese nicht in die Drucksache übernommen werden. Zur Einsicht sind sie online zur Drucksache abgespeichert. (siehe Anlage in Allris– online Anlage zur Drucksache).