Tagesordnung - 39. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft  

 
 
Bezeichnung: 39. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft
Datum: Do, 25.02.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum 2113
Ort: Rathaus Schöneberg

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Mitteilungen      
Ö 2     Drucksachenberatung      
Ö 2.1  
Schankterrassen im öffentlichen Land BE Herr Lengfelder, Hauptgeschäftsführer Hotel- und Gaststättenverband Berlin e. V.  
1640/XIX  
    16.09.2015 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 10.24 - vertagt
   

Die Beratung der Drucksache wird vertagt.

   
    14.10.2015 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 6.5 - überwiesen
   

Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft – Beschlussliste:

   
    26.11.2015 - Ausschuss für Wirtschaft
    Ö 6.1 - vertagt
   

Die Beratung der Drucksache wird vertagt.

   
    28.01.2016 - Ausschuss für Wirtschaft
    Ö 7.1 - vertagt
   

vertagt

   
    25.02.2016 - Ausschuss für Wirtschaft
    Ö 2.1 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
   

Der Vorsitzende verweist zunächst auf das an alle Fraktionen versandte Schreiben der Dehoga. BV Hertlein merkt an, diesen Brief nicht vorliegen zu haben. BV Götz stellt den Antrag mit einigen Worten vor.

Herr Lengfelder erklärt, in Berlin gibt es aktuell circa 200000 Schlafmöglichkeiten. Ferner gibt es 6000 legale und ungefähr 10000 illegale Ferienwohnungen. Bei den illegalen Ferienwohnungen spricht er von 40000 Betten, auf welche keine Einkommens-, Körperschafts- und Gewerbesteuer und auch keine City Tax entrichtet werden. Durch die Firma Wall AG sind in der ganzen Stadt 250 öffentliche Toiletten errichtet worden. In Mitte gibt es derzeit nur sieben. Herr Lengfelder erklärt, dass dies, in Anbetracht von circa 30000000 Millionen offiziellen Übernachtungen, sehr wenig ist. Derzeit lasse die Stadt den Vertrag mit der Wall AG bis Ende 2018 auslaufen, was bedeutet, dass es bis dorthin keine einzige, neue, öffentliche Toilette gibt. Er berichtet beispielhaft von einem Betrieb, der im Monat 3.000 € allein für Papierhandtücher auf den Toiletten ausgibt. Seiner Ansicht nach, wird der Gebrauch einer Gaststättentoilette in den seltensten Fällen untersagt. BV Hertlein erklärt, sie habe bisher andere Erfahrungen als von Herrn Lengfelder geschildert, gemacht. An bestimmten Ecken seien Gastronome nicht sehr gastfreundlich und gewähren Zutritt zu ihren Toiletten, zum Beispiel zu Zeiten des Winterfeldtmarktes. Kleinere Märkte erhalten im Bezirk die Auflage, für eine mobile Toilette zu sorgen, damit die Marktbesucher diese nutzen können, obwohl es rundherum zahlreiche Gastronomiebetriebe gibt. Herr Lengfelder entgegnet, es könne nicht sein, dass umliegende Gastronome die Toilettensituation eines Marktes auffangen sollen. Ferner sei das von BV Hertlein beschriebene Entgelt von 0,50 – 1,00 € völlig normal. Dies könne man besonders an großen Bahnhöfen beobachten. Grundsätzlich, so Herr Lengfelder, hat der Nichtgast auch kein Recht die Toilette zu benutzen. Es handelt sich hierbei um kulantes Handeln des jeweiligen Wirtes.

BV Götz gibt zu bedenken, dass seitens der öffentlichen Hand zu einem eher geringeren Preis Land zur Verfügung gestellt wird, wovon die Gastronome gerne Gebrauch machen. Er stellt sich nun die Frage, ob man nicht einen Kompromiss finden könne: günstiges Land und im Gegenzug ein liberaleres Nutzen der Toiletten.

BV Preußker erklärt im Namen der CDU-Fraktion, den vorliegenden Antrag abzulehnen und sich der Meinung der Dehoga anzuschließen. Ihrer Erfahrung nach, wird bei höflichen Nachfragen der Zutritt zur Toilette gewährt. Es sei den vornehmlich kleinen Lokalen rund um den Winterfeldmarkt, die teilweise nur ein bis zwei Toiletten haben, nicht zuzumuten, diese nun den vielen Gästen des Marktes zur Verfügung zu stellen. Ihrer Ansicht nach, versucht die Kommune, sich ihren Aufgaben und Pflichten, Bürgern die Möglichkeit zur Verrichtung ihrer Notdurft zu ermöglichen, zu entziehen. BV Penk gibt den Hinweis, dass es sich im Antrag um eine freiwillige Regelung der Nutzung von Toiletten handelt. BV Preußker erschließt sich der Sinn des Antrages nicht, da es diese freiwillige Regelung bereits gibt und jedem Gastronom sein Hausrecht bekannt ist. BV Kiderlen spricht sich für mehr Toiletten an öffentlichen Plätzen aus. Sie schlägt eine Ergänzung des vorliegenden Antrages vor: Das Bezirksamt wird ebenfalls ersucht, sich für mehr öffentliche Toiletten im öffentlichen Raum, insbesondere auf Märkten und Plätzen einzusetzen. BV Götz schließt sich den Änderungen an, ergänzt aber die Senatsverwaltung als zuständige Stellen. Der Vorsitzende lässt über den geänderten Antrag abstimmen. Dieser wird wie folgt beschlossen:

 

Der Ausschuss empfiehlt der BVV:

 

Die BVV wolle beschließen:

 

Die BVV ersucht das Bezirksamt, bei der Genehmigung von Anträgen auf gastronomische Sondernutzungen im öffentlichen Straßenland („Schankvorgärten“ als Erweiterung bestehender Gastronomiebetriebe) gegenüber den antragstellenden Wirten eine für die Öffentlichkeit großzügige freiwillige Regelung der Nutzbarkeit der dem Lokal zugehörigen Toiletten anzuregen.

Dem Bezirksamt wird ferner empfohlen, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung, dafür einzusetzen, dass mehr öffentliche Toiletten im öffentlichen Raum, insbesondere auf Märkten und Plätzen, geschaffen werden.

 

 

   
    16.03.2016 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 11.7 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
   

Beratungsbeiträge: BV Preußker, Götz, Penk, Ickes, Wissel und Olschewski

 

Gemäß der Absprache im gestrigen Ältestenrat wird auf Wunsch der Fraktion der CDU die Beschlussempfehlung absatzweise abgestimmt.

 

Abstimmung erster Absatz: mehrheitliche Zustimmung

 

Abstimmung zweiter Absatz: mehrheitliche Zustimmung

 

Die Drucksache wird mehrheitlich beschlossen:

 

Die BVV ersucht das Bezirksamt, bei der Genehmigung von Anträgen auf gastronomische Sondernutzungen im öffentlichen Straßenland („Schankvorgärten“ als Erweiterung bestehender Gastronomiebetriebe) gegenüber den antragstellenden Wirten eine für die Öffentlichkeit großzügige freiwillige Regelung der Nutzbarkeit der dem Lokal zugehörigen Toiletten anzuregen.

Dem Bezirksamt wird ferner empfohlen, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung, dafür einzusetzen, dass mehr öffentliche Toiletten im öffentlichen Raum, insbesondere auf Märkten und Plätzen, geschaffen werden.

Ö 3  
Genehmigung vorliegender Protokolle      
Ö 4  
Bericht aus der Verwaltung      
Ö 4.1  
Green Buddy Award      
Ö 5  
Beratung des Ausschusses über das weitere Verfahren zur Formulierung einer Beschlussempfehlung zum bezirklichen Wirtschaftsbericht      
Ö 6  
Verschiedenes      
               
 
 

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