Zu dieser Drucksache liegen 1 Änderungsantrag der Fraktion der CDU und 1 Ergänzungsantrag des Bezirksverordneten Ickes vor.
Der zur letzten Sitzung vorgelegte Änderungsantrag der Gruppen Linke und PoP wurde im Vorfeld der Sitzung zurückgezogen.
Beratungsbeiträge: BV Preußker, Gindra und Oltmann
Abstimmung über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion: Der Änderungsantrag erhält keine Mehrheit.
Abstimmung über den Ersetzungsantrag von BV Ickes: Der Ersetzungsantrag erhält keine Mehrheit.
Mehrheitsbeschluss:
Die BVV erkennt an, dass sich das Bezirksamt mit allen dem Bezirk zur Verfügung stehenden rechtlichen und personellen Möglichkeiten dafür eingesetzt hat, die Situation in der Grunewaldstraße zu normalisieren.
Das Bezirksamt wird aufgefordert, gegenüber dem Senat initiativ zu werden, um folgende Ziele zu erreichen:
- Prüfung der Anwendbarkeit der Zweckentfremdungsverbotsverordnung auch für sog. „Schrottimmobilien“.
- Novellierung des Wohnungsaufsichtsgesetzes mit dem Ziel, dieses Gesetz auch wirksam auch sog. „Schrottimmobilien“ anwenden zu können.
- eine bessere personelle und finanzielle Ausstattung der bezirklichen Wohnungsaufsichtsämter.
- Entwicklung einer gesamtstädtischen Strategie für den Umgang mit sog. „Schrottimmobilien“. Hierbei soll explizit auch die Zusammenarbeit der verschiedenen Senatsverwaltungen (Stadtentwicklung und Umwelt; Arbeit, Integration und Frauen; Inneres und Sport) untereinander und mit Polizei, den Finanzbehörden und Bezirksämtern geregelt werden, um repressiv gegen Eigentümer solcher Objekte vorgehen zu können, diese in die Verantwortung zu nehmen und die Bewohner/innen zu schützen.
Das Bezirksamt wird aufgefordert, zur 1. Lesung der Haushaltsberatungen die finanzielle und personelle Ausstattung der Wohnungsaufsicht darzustellen und den aktuell dringenden Bedarf aufzuzeigen.