Tagesordnung - 32. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren  

 
 
Bezeichnung: 32. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren
Gremium: Ausschuss für Soziales und Senioren XIX. Wahlperiode
Datum: Do, 18.06.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: AOK Nordost, Pallasstraße 25, 3 Etage, Raum 338
Ort:
Anlagen:
32 Sitzung Bericht aus der Verwaltung

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Eröffnung der gemeinsamen Sitzung      
Ö 2     Vorstellung der Arbeit des Pflegestützpunktes Tempelhof-Schöneberg durch Frau Hall-Freiwald und Herrn Schaberg      
Ö 3     Genehmigung vorliegender Protokolle      
Ö 4     Drucksachenberatung      
Ö 4.1     - Keine Abschiebung von Flüchtlingen in Ausbildung - federführend Ausschuss für Integration - mitberatend  
1529/XIX  
Ö 4.2     - Kleine Unterkünfte für Flüchtlinge einrichten  
1501/XIX  
    22.04.2015 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 11.20 - überwiesen
   

Überweisung an den Ausschuss für Soziales und Senioren (federführend) und den Ausschuss für Stadtentwicklung (mitberatend) – Beschlussliste.

   
    13.05.2015 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 5.2 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
   

BV Oltmann begründet den Antrag für seine Fraktion.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung ist mitberatend. Federführend ist der Ausschuss für Soziales und Senioren.

Die Fraktion der CDU verteilt einen Änderungsantrag, welcher von BV Olschewski begründet wird. Er kündigt für seine Fraktion Enthaltung an, falls der Ursprungsantrag beschlossen werden sollte.

Die Vorgaben der Senatsverwaltung und die Umsetzungsproblematik werden von der Verwaltung erläutert.

 

Abstimmung über den Änderungsantrag: Der Antrag findet keine Mehrheit.

Abstimmung über die Drucksache: Einstimmig bei Enthaltungen

 

Text:

Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich in seiner eigenen Zuständigkeit bzw. bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Flüchtlinge (zukünftig) in möglichst kleinen Einheiten untergebracht werden. Soweit die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften temporär unvermeidbar ist, sind die verbindlichen Mindeststandards einzuhalten. Diese Mindeststandards des LaGeSo sollen auch für sogenannte Notunterkünfte gelten.

Ferner sollen im Bezirk dahingehend Grundstücke und Gebäude auf ihre Eignung für die Unterbringung von geflüchteten Personen untersucht und ggf. ausgewiesen werden. Diese Liegenschaften sollen verkehrsgünstig gelegen und gut an das ÖPNV-Netz angebunden sein. Es sind alle Bezirksregionen zu berücksichtigen, so dass eine gute Verteilung und Dezentralität der Unterkünfte erreicht werden kann.

In Frage kommen dabei ausdrücklich auch unbebaute, brachliegende Flächen. Dabei sollen auch geeignete Verkehrsflächen einbezogen werden sowie Infrastrukturflächen im Bereich von Grünanlagen (wie z.B. nicht mehr benötigte Arbeitsunterkünfte) bei der Untersuchung über geeignete Grundstücke zur temporären Aufstellung von mobilen Unterkünften berücksichtigt werden. Auch Flächen, die sich nicht im Bezirks- oder Landesbesitz befinden, z.B. Baulücken, Verkehrsflächen oder andere unbebaute Flächen, sollen hinsichtlich ihrer Eignung geprüft werden. Dabei soll auch die temporäre Zwischennutzung von Flächen in Betracht gezogen werden. Bei der Planung größerer Projekte für Wohnbebauung soll die Einrichtung von solchen Unterkünften berücksichtigt werden.

Eine Priorisierung der Liegenschaften für die Unterkünfte (zeitliche Rangfolge) erfolgt nach der Mitteilung zur Kenntnisnahme und einer transparenten Debatte durch die Bezirksverordnetenversammlung.

Die soziale Betreuung der Geflüchteten in den Unterkünften muss verbessert und mit mehr Personal ausgestattet werden. Vorrangig sollen Geflüchtete in Wohnungen ziehen. Die Bereitstellung und Schaffung von Wohnraum mit einfachem Standard für bedürftige soziale Gruppen insgesamt muss außerdem verpflichtend in den Leistungskatalog der städtischen Wohnungsunternehmen aufgenommen und durch Zielvereinbarungen zwischen Wohnungswirtschaft und Senat abgesichert werden.

Für Gemeinschaftsunterkünfte und Erstaufnahmeeinrichtungen muss es das Ziel sein, kleinere Wohneinheiten zu schaffen, die als Apartmentlösungen für Einzelpersonen, Familien oder für kleinere Wohngruppen gestaltet sind.

   
    15.07.2015 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 11.5 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
   

Einstimmiger Beschluss – Beschlussliste:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich in seiner eigenen Zuständigkeit bzw. bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Flüchtlinge (zukünftig) in möglichst kleinen Einheiten, ca. 100 – 120, untergebracht werden. Soweit die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften temporär unvermeidbar ist, sind die verbindlichen Mindeststandards einzuhalten. Diese Mindeststandards des LaGeSo sollen auch für sogenannte Notunterkünfte gelten.

Ferner sollen im Bezirk dahingehend Grundstücke und Gebäude der öffentlichen Hand sowie  private Angebote auf ihre Eignung für die Unterbringung von geflüchteten Personen untersucht und ggf. ausgewiesen werden. Diese Liegenschaften sollen verkehrsgünstig gelegen und gut an das ÖPNV-Netz angebunden sein. Es sind alle Bezirksregionen zu berücksichtigen, so dass eine gute Verteilung und Dezentralität der Unterkünfte erreicht werden kann.

In Frage kommen dabei ausdrücklich auch unbebaute, brachliegende Flächen. Dabei sollen auch geeignete Verkehrsflächen einbezogen werden sowie Infrastrukturflächen im Bereich von Grünanlagen (wie z.B. nicht mehr benötigte Arbeitsunterkünfte) bei der Untersuchung über geeignete Grundstücke zur temporären Aufstellung von mobilen Unterkünften berücksichtigt werden. Auch Flächen, die sich nicht im Bezirks- oder Landesbesitz befinden, z.B. Baulücken, Verkehrsflächen oder andere unbebaute Flächen, sollen hinsichtlich ihrer Eignung geprüft werden. Dabei soll auch die temporäre Zwischennutzung von Flächen in Betracht gezogen werden. Bei der Planung größerer Projekte für Wohnbebauung soll die Einrichtung von solchen Unterkünften berücksichtigt werden.

Die soziale Betreuung der Geflüchteten in den Unterkünften muss verbessert und mit mehr Personal ausgestattet werden. Vorrangig sollen Geflüchtete in Wohnungen ziehen. Die Bereitstellung und Schaffung von Wohnraum mit einfachem Standard für bedürftige soziale Gruppen insgesamt muss außerdem verpflichtend in den Leistungskatalog der städtischen Wohnungsunternehmen aufgenommen und durch Zielvereinbarungen zwischen Wohnungswirtschaft und Senat abgesichert werden.

Für Gemeinschaftsunterkünfte und Erstaufnahmeeinrichtungen muss es das Ziel sein, kleinere Wohneinheiten zu schaffen, die als Apartmentlösungen für Einzelpersonen, Familien oder für kleinere Wohngruppen gestaltet sind.

Ö 4.3     - Anliegen der „Senioren-BVV“ ernst nehmen - mitberatend Hauptausschuss - federführend  
1337/XIX  
Ö 5     Bericht aus der Verwaltung      
Ö 6     Verschiedenes      
               
 
 

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