Tagesordnung - 39. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung  

 
 
Bezeichnung: 39. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung
Datum: Mi, 13.05.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: EUREF - Campus
Ort: Torgauer Straße 11-15, 10829 Berlin, Treffpunkt Euref Café

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Festlegung der Tagesordnung      
Ö 2  
Begehung des EUREF-Campus und anschließende Aussprache      
Ö 3  
Genehmigung vorliegender Protokolle      
Ö 4  
Bericht aus der Verwaltung      
Ö 5     Drucksachenberatung      
Ö 5.1  
Hauptstraße 28-29  
1312/XIX  
Ö 5.2  
Kleine Unterkünfte für Flüchtlinge einrichten  
1501/XIX  
    22.04.2015 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 11.20 - überwiesen
   

Überweisung an den Ausschuss für Soziales und Senioren (federführend) und den Ausschuss für Stadtentwicklung (mitberatend) – Beschlussliste.

   
    13.05.2015 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 5.2 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
   

BV Oltmann begründet den Antrag für seine Fraktion.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung ist mitberatend. Federführend ist der Ausschuss für Soziales und Senioren.

Die Fraktion der CDU verteilt einen Änderungsantrag, welcher von BV Olschewski begründet wird. Er kündigt für seine Fraktion Enthaltung an, falls der Ursprungsantrag beschlossen werden sollte.

Die Vorgaben der Senatsverwaltung und die Umsetzungsproblematik werden von der Verwaltung erläutert.

 

Abstimmung über den Änderungsantrag: Der Antrag findet keine Mehrheit.

Abstimmung über die Drucksache: Einstimmig bei Enthaltungen

 

Text:

Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich in seiner eigenen Zuständigkeit bzw. bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Flüchtlinge (zukünftig) in möglichst kleinen Einheiten untergebracht werden. Soweit die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften temporär unvermeidbar ist, sind die verbindlichen Mindeststandards einzuhalten. Diese Mindeststandards des LaGeSo sollen auch für sogenannte Notunterkünfte gelten.

Ferner sollen im Bezirk dahingehend Grundstücke und Gebäude auf ihre Eignung für die Unterbringung von geflüchteten Personen untersucht und ggf. ausgewiesen werden. Diese Liegenschaften sollen verkehrsgünstig gelegen und gut an das ÖPNV-Netz angebunden sein. Es sind alle Bezirksregionen zu berücksichtigen, so dass eine gute Verteilung und Dezentralität der Unterkünfte erreicht werden kann.

In Frage kommen dabei ausdrücklich auch unbebaute, brachliegende Flächen. Dabei sollen auch geeignete Verkehrsflächen einbezogen werden sowie Infrastrukturflächen im Bereich von Grünanlagen (wie z.B. nicht mehr benötigte Arbeitsunterkünfte) bei der Untersuchung über geeignete Grundstücke zur temporären Aufstellung von mobilen Unterkünften berücksichtigt werden. Auch Flächen, die sich nicht im Bezirks- oder Landesbesitz befinden, z.B. Baulücken, Verkehrsflächen oder andere unbebaute Flächen, sollen hinsichtlich ihrer Eignung geprüft werden. Dabei soll auch die temporäre Zwischennutzung von Flächen in Betracht gezogen werden. Bei der Planung größerer Projekte für Wohnbebauung soll die Einrichtung von solchen Unterkünften berücksichtigt werden.

Eine Priorisierung der Liegenschaften für die Unterkünfte (zeitliche Rangfolge) erfolgt nach der Mitteilung zur Kenntnisnahme und einer transparenten Debatte durch die Bezirksverordnetenversammlung.

Die soziale Betreuung der Geflüchteten in den Unterkünften muss verbessert und mit mehr Personal ausgestattet werden. Vorrangig sollen Geflüchtete in Wohnungen ziehen. Die Bereitstellung und Schaffung von Wohnraum mit einfachem Standard für bedürftige soziale Gruppen insgesamt muss außerdem verpflichtend in den Leistungskatalog der städtischen Wohnungsunternehmen aufgenommen und durch Zielvereinbarungen zwischen Wohnungswirtschaft und Senat abgesichert werden.

Für Gemeinschaftsunterkünfte und Erstaufnahmeeinrichtungen muss es das Ziel sein, kleinere Wohneinheiten zu schaffen, die als Apartmentlösungen für Einzelpersonen, Familien oder für kleinere Wohngruppen gestaltet sind.

   
    15.07.2015 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 11.5 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
   

Einstimmiger Beschluss – Beschlussliste:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich in seiner eigenen Zuständigkeit bzw. bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Flüchtlinge (zukünftig) in möglichst kleinen Einheiten, ca. 100 – 120, untergebracht werden. Soweit die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften temporär unvermeidbar ist, sind die verbindlichen Mindeststandards einzuhalten. Diese Mindeststandards des LaGeSo sollen auch für sogenannte Notunterkünfte gelten.

Ferner sollen im Bezirk dahingehend Grundstücke und Gebäude der öffentlichen Hand sowie  private Angebote auf ihre Eignung für die Unterbringung von geflüchteten Personen untersucht und ggf. ausgewiesen werden. Diese Liegenschaften sollen verkehrsgünstig gelegen und gut an das ÖPNV-Netz angebunden sein. Es sind alle Bezirksregionen zu berücksichtigen, so dass eine gute Verteilung und Dezentralität der Unterkünfte erreicht werden kann.

In Frage kommen dabei ausdrücklich auch unbebaute, brachliegende Flächen. Dabei sollen auch geeignete Verkehrsflächen einbezogen werden sowie Infrastrukturflächen im Bereich von Grünanlagen (wie z.B. nicht mehr benötigte Arbeitsunterkünfte) bei der Untersuchung über geeignete Grundstücke zur temporären Aufstellung von mobilen Unterkünften berücksichtigt werden. Auch Flächen, die sich nicht im Bezirks- oder Landesbesitz befinden, z.B. Baulücken, Verkehrsflächen oder andere unbebaute Flächen, sollen hinsichtlich ihrer Eignung geprüft werden. Dabei soll auch die temporäre Zwischennutzung von Flächen in Betracht gezogen werden. Bei der Planung größerer Projekte für Wohnbebauung soll die Einrichtung von solchen Unterkünften berücksichtigt werden.

Die soziale Betreuung der Geflüchteten in den Unterkünften muss verbessert und mit mehr Personal ausgestattet werden. Vorrangig sollen Geflüchtete in Wohnungen ziehen. Die Bereitstellung und Schaffung von Wohnraum mit einfachem Standard für bedürftige soziale Gruppen insgesamt muss außerdem verpflichtend in den Leistungskatalog der städtischen Wohnungsunternehmen aufgenommen und durch Zielvereinbarungen zwischen Wohnungswirtschaft und Senat abgesichert werden.

Für Gemeinschaftsunterkünfte und Erstaufnahmeeinrichtungen muss es das Ziel sein, kleinere Wohneinheiten zu schaffen, die als Apartmentlösungen für Einzelpersonen, Familien oder für kleinere Wohngruppen gestaltet sind.

Ö 5.3  
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 7-72VE für das Grundstück Haupt-straße 162 / Willmanndamm 22 im Bezirk Tempelhof - Schöneberg, Ortsteil Schöneberg  
1504/XIX  
Ö 5.4  
des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-77VE für die Grundstücke Britzer Straße 2-16 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Mariendorf sowie über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-78VE für die Grundstücke Britzer Straße 18-20 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Mariendorf  
1505/XIX  
Ö 5.5  
Beschluss des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) Lichtenrade Bahnhofstraße  
Enthält Anlagen
1506/XIX  
Ö 5.6  
Ergebnis der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 7-73VE für die Grundstücke Tempelhofer Weg 13-24, Sachsendamm 67-71 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg  
1507/XIX  
Ö 6  
Verschiedenes      
               
 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen