Nach eingehender Beratung einigt sich der Ausschuss darauf, den Bericht über die Nutzung des Internetportals Maerker zunächst zum 30.6.2014 und zum 31.12.2014 zu erstellen, ab 2015 dann jährlich zum 31.12. des Jahres. Da Angaben zur Bearbeitungsdauer, aufgeteilt nach Abteilungen, im Rahmen der Bearbeitung nicht erfasst werden, einigt sich der Ausschuss darauf, dass diese Angaben nur gemacht werden sollen, wenn entsprechende Erfahrungswerte vorliegen. Der letzte Satz wird gestrichen.
Die Beschlussempfehlung lautet daher in der neuen Fassung:
„Das Bezirksamt wird ersucht, im Jahr 2014, halbjährlich zum 30.06 bzw. 31.12., einen Bericht zum Internetportal Maerker vorzulegen, ab dem Jahr 2015 jährlich einen Bericht vorzulegen. Dabei sollen mindestens folgende Informationen enthalten sein:
a) Angaben zu Anzahl, Art und Verortung (Ortsteil) der Bürgeranliegen
b) Angaben aus Erfahrungswerten mit Maerker, soweit es dem OA möglich ist, die durchschnittliche Dauer der Bearbeitung mitzuteilen.“
Der Ausschuss beschließt die Beschlussempfehlung einstimmig.