TOP |
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Betreff |
Drucksache |
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Ö 1 |
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Festlegen der endgültigen Tagesordnung |
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Ö 2 |
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Bestätigung der "offenen" Protokolle |
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Ö 3 |
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Informationen des Bezirksamtes über die "Änderung der Ausführungsplanung in der Torgauer Str." |
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Ö 4 |
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Bericht des Bezirksamtes |
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Ö 5 |
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Beratung zurückgestellter Drucksachen: |
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Ö 5.1 |
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Grünfläche in der Ebersstraße |
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0717/XIX |
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Ö 5.2 |
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Ausschreibung E-Tanke J.-F.-K.-Platz |
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0748/XIX |
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Ö 5.3 |
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Konzeptentwicklung Heinrich-von-Kleist-Park |
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0789/XIX |
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Ö 5.4 |
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Mehr als nur Honig – Unterstützung der Stadtimkerei im Bezirk |
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0790/XIX |
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Ö 6 |
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Beratung überwiesener Drucksachen aus der 24. Sitzung der BVV vom 18.09.2013: |
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Ö 6.1 |
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- Tunnel Kärntener Straße für Fußgänger sicherer machen (nach Behandlung der Drucksache im Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsamt) |
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Ö 6.2 |
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- Radeinfahrten am Columbiadamm vor dem Tempelhofer Feld - MzK |
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0391/XIX |
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Ö 6.3 |
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Radfahrstreifen auf der Hauptstraße - MzK |
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0472/XIX |
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Ö 6.4 |
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- Baumschutz beim Bauvorhaben Crellestraße 22- MzK
(hierzu soll auf Antrag der Fraktion der Piraten auch das "Böschungsgutachten" behandelt werden |
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0775/XIX |
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19.06.2013 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin |
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Ö 8.3 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet) |
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Gemäß der Absprache in der gestrigen Sitzung des Ältestenrates wird diese Drucksache gemeinsam mit den Großen Anfragen behandeltGemäß der Absprache in der gestrigen Sitzung des Ältestenrates wird diese Drucksache gemeinsam mit den Großen Anfragen behandelt. Zu dieser Drucksache liegt ein Änderungsantrag der Fraktion PIRATEN vor. Beratungsbeitrag: BV Ickes Der Änderungsantrag wird abgelehnt. Mehrheitsbeschluss Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, dafür zu Sorge zu tragen, dass im Rahmen des Bauvorhabens Crellestraße 22a keine Eingriffe in die Böschung auf der rückwärtig an das Baugelände angrenzenden Fläche vorgenommen werden. Diese Fläche gehört zu einem 10 000 m² großen Gelände, welches vom Bezirk erworben wurde, um es in eine öffentliche Grünfläche umzuwandeln. Es ist sicherzustellen, dass die Böschung in ihrem vor Beginn der Baumaßnahmen befindlichen Zustand erhalten bleibt. Das gilt auch und vor allem für die dort befindliche Vegetation, insbesondere dem Baumbestand. Mit dem Vorhabenträger ist schriftlich zu vereinbaren, dass keinerlei bauliche oder auch nur bauvorbereitende Maßnahmen auf dem o.g. bezirkseigenen Gelände vorgenommen werden. Die Einhaltung dieser Vereinbarung ist durch Kontrollen von Seiten des Bezirksamtes zu gewährleisten.
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18.09.2013 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin |
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Ö 13.14 - überwiesen |
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Überweisung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und den Ausschuss für Verkehr und Grünflächen – KonsenslisteÜberweisung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und den Ausschuss für Verkehr und Grünflächen – Konsensliste.
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09.10.2013 - Ausschuss für Stadtentwicklung |
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Ö 8.2 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet) |
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Vertagt, entsprechend der Festlegung im TOP 1Vertagt, entsprechend der Festlegung im TOP 1
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28.10.2013 - Ausschuss für Verkehr und Grünflächen XIX.Wahlperiode |
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Ö 6.4 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen |
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Nachdem der Ausschussvorsitzende den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern das Rederecht erteilt, übt BV Ickes schwere Kritik an der Mitteilung zur KenntnisnahmeNachdem der Ausschussvorsitzende den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern das Rederecht erteilt, übt BV Ickes massive Kritik an der Mitteilung zur Kenntnisnahme. Eine Bürgerin fragt die Vertreterinnen und Vetreter der Verwaltung, an welcher Stelle diese an der Planung beteiligt gewesen wären? Bezirksstadtrat Krüger weist die Kritik von BV Ickes zurück und führt daraufhin aus, dass alle Pläne in den entsprechenden Ausschüssen detailliert vorgestellt wurden. Zur Frage der Bürgerin teilt er mit, dass die Verwaltung gesetzeskonform arbeitet. Nach den entsprechend gültigen Bauplänen waren die drei Bäume in der Crellestraße nicht mehr standsicher. Auf Intervention der Anwohnerinnen und Anwohner der Crellestraße wurde eine nochmalige Diskussion mit dem Investor geführt. Ein unabhängiger Gutachter bestätigte dem Investor, dass die drei Bäume nicht standsicher seien. Entsprechend dem BVV - Antrag vom Juni des Jahres sollte die Hangfläche unangetastet bleiben, jedoch müssen hierbei Nachbarschaftsrechte berücksichtigt werden. Da sich der Weißdorn in einem Grenzbereich befand wurden explizite Untersuchungen getätigt, damit der Baum ggf. doch nicht gefällt werden muss. Bei der Esche gab es keine Alternative. Der Investor verfügt über die Betretungsrechte für die Hangfläche, die ihm nach dem Nachbarschaftsrecht auch zustehen. Auf die Anfrage einer Anwohnerin teilt Herr Foemer mit, dass die Verwaltung bei Verschattungen durch Bäume selbst im Straßenbereich keinen Baumschnitt vornimmt.
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13.11.2013 - Ausschuss für Stadtentwicklung |
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Ö 7.1 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen |
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Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen(siehe TOP 6) Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
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Ö 6.5 |
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- Crellestraße 22a - MzK
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0797/XIX |
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Ö 7 |
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Gfg. Behandlung von Themen aus dem "FahrRat" |
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Ö 8 |
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Verschiedenes |
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Ö 9 |
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Festlegen des nächsten Aussschusstermins (25.11.2013) |
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