Tagesordnung - 13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit  

 
 
Bezeichnung: 13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit
Gremium: Ausschuss für Gesundheit
Datum: Mo, 28.01.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum 2112
Ort: Rathaus Schöneberg

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Festlegung der Tagesordnung      
Ö 2  
Genehmigung vorliegender Protokolle      
Ö 3  
Vorstellung Sozialpsychiatrischer Dienst Frau Dr. Kieslich      
Ö 4  
Bericht aus der Verwaltung      
Ö 5  
Personal und Haushalt Frau BzStRin Dr. Klotz      
Ö 6     Beratung überwiesener Drucksachen      
Ö 6.1  
Ambulanz für Gewaltopfer einführen - Frau May, Signal e.V.  
0460/XIX  
    21.11.2012 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 9.9 - überwiesen
    Überweisung an den Ausschuss für Gesundheit (federführend) und an den Ausschuss für Frauen und Queer (mitberatend) – Konsensliste

Überweisung an den Ausschuss für Gesundheit (federführend) und an den Ausschuss für Frauen und Queer (mitberatend) – Konsensliste.

   
    10.01.2013 - Ausschuss für Frauen-, Queer- und Inklusionspolitik
    Ö 4.1 - erledigt
    Zu Beginn wird erörtert der Ausschussvorsitzende die Drucksache

Zu Beginn wird erörtert der Ausschussvorsitzende die Drucksache.

rege Diskussion

BV Höppner teilt mit, dass sich die Ausschussmitglieder der Fraktion der SPD gründlich mit der Thematik beschäftigt haben und dabei zu folgendem Ergebnis gekommen sind. Zum einen halten sie es für sinnvoll, dass die Verletzungen der Betroffenen rechtsmedizinisch dokumentiert werden. Andererseits gibt es am Standort Benjamin Franklin bereits ein Projekt, welches eine Opferambulanz evaluieren und begleiten kann. Dennoch halten es die Ausschussmitglieder der SPD Fraktion für denkbar am Standort Benjamin Franklin eine Ambulanz für Gewaltopfer einzurichten. Dieser Ambulanz sollte der Verein S.I.G.N.A.L e.V. (Intervention im Gesundheitsbereich gegen Gewalt und Frauen) zugeordnet werden.

BV Ribow stimmt der Errichtung einer Ambulanz für Gewaltopfer im Bezirk aufgrund der Größe des Bezirkes und der gemischten Bevölkerungsstruktur zu.

BV Preußker befürwortet zunächst den Antrag und macht darauf aufmerksam, dass letztendlich das Endresultat von der Ausgestaltung der Rahmenbedingungen abhängig sind.

BD Harling regt an, den Verein S.I.G.N.A.L. e. V. zur Thematik zur nächsten Sitzung einzuladen. Signal solle mitteilen, was macht eine Opferambulanz wertvoll.

Der Ausschussvorsitzende weist auf Organisationsschwierigkeiten in der Einladung hin und schlägt dem Ausschussmitgliedern vor, dem Ausschuss für Gesundheit vorzuschlagen, zu ihrer Sitzung Signal einzuladen.

Die Beratung zum Antrag wird vertagt.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass in einem der drei Krankenhäuser in Tempelhof-Schöneberg eine Ambulanz für Gewaltopfer eingerichtet wird.

Begründung:
Rund 78.000 Mal pro Jahr werden Menschen in Berlin Opfer einer Gewaltstraftat. Die Dunkelziffer ist weitaus höher. Aber: Nur 10 Prozent der Opfer von Straftaten nehmen eine Hilfe in Anspruch. Gerade bei häuslichen oder sexuellen Übergriffen finden Opfer oft erst nach langer Zeit die Kraft, gegen den Täter aktiv zu werden. Zumeist sind Beweise dann aber schwer zu erbringen, Taten manchmal verjährt.
Mit einer Opferambulanz, die bevorzugt in einem Krankenhaus einzurichten ist, soll gewährleistet werden, Dies geschieht unabhängig von einer Strafanzeige bei der Polizei. Die Untersuchung dient der Dokumentation von Verletzungen und sonstigen Beeinträchtigungen und gibt den Opfern Zeit, in Ruhe über weitere Schritte nachzudenken, ohne dass zwischenzeitlich Beweise verloren gehen.

Die Untersuchung sowie die gerichtsverwertbare Befunddokumentation erfolgen kostenlos.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Opferambulanzen unterliegen der Schweigepflicht. Allein der/die Betroffene bestimmt, wie die Untersuchungsergebnisse verwertet werden. Nur auf ausdrücklichen Wunsch der untersuchten Person dürfen die erhobenen Befunde an andere Stellen (Polizei, Rechtsanwalt des Opfers) weitergegeben werden.
Die Verletzungsdokumentation steht nicht in Konkurrenz zur ärztlichen Behandlung (Wundversorgung etc.), und kann deshalb auch zeitlich unabhängig von ihr erfolgen.

medizmedizin

   
    28.01.2013 - Ausschuss für Gesundheit
    Ö 6.1 - erledigt
    Frau May - Signal e

Frau May - Signal e.V. Hält einen Einführungsvortrag über die Patientenstudie von Signal e.V.zum Thema "gesundheitliche Folgen häuslicher Gewalt" (Siehe Anhang)

Danach folgte eine rege Diskussion.

 

Zu dem ursprünglichen Antrag der CDU brachte Bündnis 90/Die Grünen einen Änderungsantrag ein und es gab eine Ergänzung der SPD zum vorgelegtem Antrag.

 

Der Änderungsantrag mit dem Ergänzungssatz wurde bei Enthaltung der Piraten einstimmig angenommen.

 

Inhalt der Drucksache 0460/XIX:

 

Der Ausschuss empfiehlt der BVV:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass in mindestens einer der drei Krankenhäuser/ Kliniken in Tempelhof-Schöneberg eine niedrigschwellige Anlaufstelle für Gewaltopfer eingerichtet wird. Sie soll die Verletzungsfolgen rechtssicher dokumentieren und Opfer psychotraumatologisch versorgen. Die Opferambulanz soll mit den bestehenden Regelangeboten vernetzt werden

 

 

 

   
    20.02.2013 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 12.10 - vertagt
    Einstimmiger Beschluss – Konsensliste:

Die Beratung der Drucksache wird auf die Fortsetzung der Sitzung am 27. Februar 2013 vertagt.

   
    27.02.2013 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 12.11 - mit Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
    Zu dieser Beschlussempfehlung liegt ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, SPD und GRÜNE vor

Zu dieser Beschlussempfehlung liegt ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, SPD und GRÜNE vor.

 

Beratungsbeiträge: BV Schulz-Günther mit Antrag auf Überweisung des Änderungsantrages in den Ausschuss für Gesundheit.

Abstimmung: Die Überweisung wird abgelehnt.

Weitere Beratungsbeiträge: BV Pschollkowski, Schulz-Günther, Franz, Preußker.

 

Mehrheitsbeschluss des Änderungsantrages:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass in den Notfallambulanzen der drei Krankenhäuser / Kliniken in Tempelhof-Schöneberg niedrigschwellige Anlaufstellen/Ambulanzen für Gewaltopfer eingerichtet werden. In diesen Anlaufstellen/Ambulanzen sollen die Verletzungsfolgen rechtssicher dokumentiert und die Gewaltopfer psychotraumatologisch versorgt werden. Die Anlaufstellen/Ambulanzen für Gewaltopfer sollen öffentlich bekannt und mit den schon bestehenden Regelangeboten im Bezirk vernetzt werden.

   
    19.06.2013 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 13.8 - überwiesen
    Überweisung an den Ausschuss für Gesundheit – Konsensliste

Überweisung an den Ausschuss für Gesundheit – Konsensliste.

   
    25.11.2013 - Ausschuss für Gesundheit
    Ö 5.1 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
    BD May äußert sich skeptisch hinsichtlich der Aussagen von Vivantes in der MzK, will aber nochmals Informationen einholen und die dann dem Ausschuss vorlegen

BD May äußert sich skeptisch hinsichtlich der Aussagen von Vivantes  in der MzK, will aber nochmals Informationen einholen und die dann dem Ausschuss vorlegen.

 

Allgemein wurde auf die Schwierigkeiten der Rechtssicherheit bei er Dokumentation von der Behandlung von Gewaltopfern hingewiesen. Es sollte auch Routinemäßig nach der Ursache der Gewalt gefragt werden.

 

Stadträtin Frau Dr. Klotz schlägt vor dieses Thema auch nochmals in dem Krankenhausbeirat zu erläutern.

 

Es wurde auch darauf hingewiesen,das eine rechtmäßige Dokumentation eine zusätzliche Aufgabe ist und nicht zusätzlich finanziert wird.

 

Ö 6.2  
Häusliche Gewalt früh erkennen und bekämpfen  
0476/XIX  
Ö 7  
Verschiedenes      
               
 
 

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