Tagesordnung - 34. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses  

 
 
Bezeichnung: 34. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Mi, 26.05.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20 Anlass: ordentliche Sitzung

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Festlegung der Tagesordnung      
Ö 2  
Genehmigung vorliegender Protokolle      
Ö 3     Beratung der Drucksachen aus dem Kinder- und Jugendparlament      
Ö 3.1  
- Ein Sitz im Jugendhilfeausschuss - Bericht aus BVV und BA zu dieser Drucksache  
1371/XVIII  
    28.04.2010 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 3.2 - vertagt
    Frau Schöttler stellt kurz die Rechtslage dar

Frau Schöttler stellt kurz die Rechtslage dar.

 

Der Antrag wird auf die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt.

   
    19.05.2010 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 3.2 - überwiesen
    Überweisung an den Hauptausschuss - Konsensliste

Überweisung an den Hauptausschuss - Konsensliste

   
    26.05.2010 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 3.1 - erledigt
    Bezirksstadträtin Schöttler stellt zunächst die vom Rechtsamt geprüfte Rechtslage in dieser Angelegenheit dar

Bezirksstadträtin Schöttler stellt zunächst die vom Rechtsamt geprüfte Rechtslage in dieser Angelegenheit dar.

 

Nach § 22 Buchstabe a BezVG müssen Bürgerdeputierte mindestens 18 Jahre alt sein. Mitglieder des KiJuP können also als Bürgerdeputierte in den JHA gewählt werden, sofern sie mindesten 18 Jahre alt sind. Dass Mitglieder des KiJuP mindestens 18 Jahre alt sind, erscheint nicht ausgeschlossen. Ausweislich des Internetauftritts des KiJuP (http://www.kjp-ts.de/index.html) „können junge Menschen bis 21 Jahren, die eine Schule oder eine Einrichtung im Bezirk besuchen“, in das KiJuP gewählt werden.

 

Auf Nachfrage eines Mitgliedes des KiJuP bestätigt Frau Schöttler noch einmal, dass Mitglieder des KiJuP als beratende Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss gewählt werden können, wenn sie 18 Jahre alt sind.

 

   
    02.06.2010 - Hauptausschuss, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung
    Ö 2 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
    Es handelt sich hierbei um eine Beschlussempfehlung aus dem Jugendhilfeausschuss, die in der letzten Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung zur Beratung an den Hauptausschuss überwiesen wurde

Es handelt sich hierbei um eine Beschlussempfehlung aus dem Jugendhilfeausschuss.

Die Vorsitzende verliest eine Stellungnahme des Rechtsamtes.

Nach kurzer Beratung wird der Antrag abgelehnt:

Der Antrag wird nicht weiter verfolgt, da er keine Mehrheit erhalten hat.

Nach § 22 Buchstabe a BezVG müssen Bürgerdeputierte mindestens 18 Jahre alt sein.

Mitglieder des KiJuP können also als Bürgerdeputierte in den JHA gewählt werden, sofern sie mindestens 18 Jahre alt sind. Dass Mitglieder des KiJuP mindestens 18 Jahre alt sind, erscheint nicht ausgeschlossen.

   
    16.06.2010 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 3.2 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
    Einstimmiger Beschluss:

Einstimmiger Beschluss:

Der Antrag wird nicht weiter verfolgt, da er keine Mehrheit erhalten hat.

Nach § 22 Buchstabe a BezVG müssen Bürgerdeputierte mindestens 18 Jahre alt sein.

Mitglieder des KiJuP können also als Bürgerdeputierte in den JHA gewählt werden, sofern sie mindestens 18 Jahre alt sind. Dass Mitglieder des KiJuP mindestens 18 Jahre alt sind, erscheint nicht ausgeschlossen.

Ö 3.2  
- Mitarbeitermangel im LortzingClub und  
1372/XVIII  
Ö 3.3     - Basketballplatz für den LortzingClub (Lichtenrade)  
1369/XVIII  
Ö 4  
Interessenbekundung JFE Medienhaus Marienfelde      
Ö 4.1  
Bericht aus der Auswahl-AG      
Ö 4.2  
Vorstellung der drei Bewerber/innen für die Trägerschaft des JFE Medienhaus Marienfelde      
Ö 4.3  
Diskussion und Beschluss zur Übertragung - JFE Medienhaus Marienfelde      
Ö 5  
Gesamtkonzeption Kooperation Jugendhilfe-Schule      
Ö 6  
Bericht des BA - Fragen an das BA      
Ö 7  
Verschiedenes      
               
 
 

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