Die
Drucksache wird gemeinsam mit den Drucks.Nr. 1345/XVIII und 1365/XVIII beraten.
Die
Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Soziales liegt vor und wird an
die Ausschussmitglieder verteilt, ebenso hierzu ein Ergänzungsantrag der
Fraktion B90/Grüne.
Der
Ausschuss für Soziales hat die drei Drucksachen zu einer Beschlussempfehlung
unter der Überschrift „Endlich Kontrollverfahren und Transparenz bei
Sozialleistungserbringern schaffen“ zusammengefasst.
Herr
Oltmann erläutert den vorgelegten Ergänzungsantrag seiner Fraktion.
Nach
ausführlicher Diskussion der Empfehlung und der vorgeschlagenen Änderungen
lässt die Vorsitzende über die einzelnen Punkte getrennt abstimmen:
1. Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt,
sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass
a.
ein
transparentes Verfahren unter Beteiligung der Bezirke zur Aushandlung der
Verträge mit der Liga der Wohlfahrtsverbände eingeführt wird,
Abstimmung: einstimmig
b.
ein
Bericht erstellt wird, nach welchen Kriterien und welchem Verfahren bisher die
Selbstkontrolle der Verbände erfolgt ist und künftig erfolgen soll,
Abstimmung: einstimmig
c.
ein
Controllingverfahren unter Beteiligung der Bezirke bzgl. der Umsetzung des
Ligavertrags und der Zweckgerichtetheit der Mittelverwendung zügig entwickelt
wird,
Abstimmung: einstimmig
d.
eine
Evaluierung bzgl. der Qualität der geleisteten Arbeit sowie hinsichtlich der
Wirksamkeit der eingesetzten Hilfen durch Sozialleistungserbringer erfolgt,
Abstimmung: einstimmig
e.
der
Bericht über die Prüfung der Senatsverwaltung für Soziales, inwieweit die von
der Treberhilfe geforderten und an sie gezahlten Kostensätze angemessen sind
und die qualitativen Anforderungen an die Arbeit hinreichend erfüllt werden,
auch der BVV zur Kenntnis gegeben wird (PM SenIAS vom 10.03.2010)
Ergänzung der Fraktion
B’90/Grüne - Abstimmung: einstimmig
f.
ob
und in welchem Umfang vertragliche Sanktionsmöglichkeiten vorgesehen werden
können,
enthält Änderungswunsch der Fraktion
der SPD - Abstimmung: einstimmig
g.
grundsätzlich
sichergestellt wird, dass der Bedarf an sozialen Einrichtungen vom Land Berlin
und seinen Bezirken bestimmt wird.
Der ehemaliger Punkt g des Ergänzungsantrages
der Fraktion B’90/Grüne wird abgelehnt, dem so geänderten Punkt g wird
einstimmig zugestimmt.
2.
Die BVV ersucht das Bezirksamt darüber hinaus, in einem Bericht, der im Mai 2010
vorgelegt werden soll, die Kooperation mit Sozialleistungserbringern im Bezirk
darzustellen. Der Bericht sollte umfassen:
-
eine
Liste der übertragenen Leistungen und Aufgaben (unter Angabe der Abteilung des
Bezirksamts, Art und Umfang der Leistung / beauftragter Leistungserbringer /
Volumen der Leistungsvergütung in 2009);
-
Darstellung
der Grundsätze für die Vertragsgestaltung;
-
Kontrollinstrumente
des Bezirks zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung und Mittelverwendung;
-
Darstellung
der Anforderungen und deren Kontrolle an die innere Struktur der
Sozialleistungserbringer (Mitarbeitervertretung, Einhaltung von Tarifverträgen
bzw. Mindeststandards);
-
eigene
Vorschläge zur Schaffung von Kontrollinstrumenten auf Bezirksebene und zur
Stärkung der eigenen Rechtsposition gegenüber Sozialleistungserbringern
Alle Spiegelstriche werden einstimmig
verabschiedet.
Punkt 2 b aus der Empfehlung des
Ausschusses für Soziales wird gestrichen und aus Punkt 2 c des
Ergänzungsantrages der Fraktion B’90/Grüne wird auf Vorschlag der
Fraktion der SPD folgende Beschlussempfehlung:
Nachnutzung des Grundstücks der
ehemaligen Schwielowseeschule
Das
Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie die Nachnutzung des Grundstücks der
ehemaligen Schwielowseeschule ohne den Baustein eines Wohnungslosenzentrums
erfolgen kann.
Abstimmung: einstimmiger Beschluss: