Im
Folgenden fasse ich kurz die in der Aussprache angesprochenen Stellungnahmen
der einzelnen Fraktionen und des Bezirksamtes zusammen.
Die
Diskussion ging nahezu ausschließlich um den Spiegelstrich sechs, der
verpflichtenden Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9.
Von Seiten
des Bezirksamtes nimmt Frau BzStR’in Schöttler Stellung, dass sie
wahrnimmt, dass alle Ausschussmitglieder ein gemeinsames Ziel sehen. Offen sei
die Frage, welcher Weg dorthin bestritten wird. Sie findet, dass das Erinnern
der Eltern der bessere Weg sei, als eine polizeiliche Vorladung.
Frau
BzStR’in Dr. Klotz beschreibt den von der Senatsverwaltung beauftragten
Referentenentwurf, nachdem die Charité die Daten der, zur Untersuchung
einladenden Ärzte gemeldet bekommt. Wenn Eltern nicht zur Untersuchung kommen,
wird ein Hausbesuch anberaumt. Wenn dieser nicht erfolgreich ist, wird das
Jugendamt verständigt. Weithin verweist Frau Dr. Klotz auf die erfolgreiche
Maßnahme in der Zahnprophylaxe bei einem Projekt des Quartiersmanagement und
der Neumark Grundschule.
Die
Fraktion der SPD weist zunächst darauf hin, dass sie ihre Bedenken bezüglich
der Impfberatung aufgegeben hat. Jedoch weiterhin dem Punkt der verpflichtenden
Vorsorgeuntersuchung nicht zustimmt. Als Begründung wird die Einschätzung angegeben,
nachdem diese Form der Verpflichtung der Verfassung der BRD nicht entspräche.
Die SPD stimmt dem von Frau Dr. Klotz beschriebenen Weg zu. Die Prävention
solle im Vordergrund stehen und stellt weiterhin die Frage, was mit den
Untersuchungsergebnissen geschieht. Sie fragt, was denn die Folgen aus der
Untersuchung sind. Weiterhin mahnt die
SPD Vorsicht an, wenn Statistiken über Migrationsgruppen als Begründung
verwendet werden. Die SPD fordert außerdem, dass es weitergehende
Untersuchungen U10 und J1 geben soll, die ebenfalls von der öffentlichen Hand
bzw. der KV übernommen werden sollen. Die SPD stellt einen Änderungsantrag, den
Punkt der verpflichtenden Vorsorgeuntersuchung zu streichen.
Die
Fraktion der CDU stimmt den verpflichtenden Vorsorgeuntersuchungen zu. Als
Begründung wird eine Statistik angeführt, nachdem Tempelhof-Schöneberg an
neunter Stelle steht, bei der Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen. Den
Widerspruch zur Verfassung sieht die CDU nicht. Weiterhin weist die CDU auf den
Unterschied zwischen “verbindlich” und “verpflichtend”
hin. Es ginge nicht darum, Eltern oder Kinder mit der Polizei abzuholen. Die
CDU stellt einen Änderungsantrag bezüglich des Datums des Berichtes des
Bezirksamtes.
Die
Fraktion der FDP hat Diskussionsbedarf bei dem Punkt der verpflichtenden
Vorsorgeuntersuchungen. Sie sieht die anderen Punkte als ebenso wichtig an. Es
gibt Bedenken bei der Verpflichtung. Das Nichtnachkommen der Verpflichtung muss
Konsequenzen haben und es wird die Frage nach diesen gestellt. Die FDP stellt
einen Änderungsantrag, ein verbindliches Einladungswesen an dieser Stelle
einzuführen.
Die
Fraktion der Grünen befürwortet den Passus der verbindlichen
Vorsorgeuntersuchung. Weist aber auf weitgehende Diskussionen in der Fraktion
hin. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Ärzte durch ein
Bundesmodellprogramm inzwischen die besten Experten sind, bei Kindern
Missbrauch oder Gewalterfahrung zu erkennen. Diese müssten insofern unbedingt
einbezogen werden. Hierbei sei eine Verpflichtung das durchgreifendere
Instrument.
Frau
Wilkening aus dem Jugendhilfeausschuss stellt noch fest, dass die Erkennung von
Problemen, bei nur einem Kind wichtiger ist, als der Schutz der Eltern.
In der
folgenden Abstimmung wurden erst die Spiegelstriche einzeln abgestimmt mit den
Änderungsanträgen der Fraktionen SPD und FDP und der Abstimmung über eine
Aufnahme eines Passus von Herrn Bullermann aus dem Jugendhilfeausschuss,
anschließend der letzte Satz mit Änderungsantrag der CDU, weiterhin der erste
Textteil des Antrages.
Zunächst
stimmten die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses wie folgt ab:
Zu
Spiegelstrich 1 des Antrages: überwiegende Zustimmung
Zu
Spiegelstrich 2 des Antrages: überwiegende Zustimmung
Zu
Spiegelstrich 3 des Antrages: überwiegende Zustimmung
Zu
Spiegelstrich 4 des Antrages: überwiegende Zustimmung
Zu
Spiegelstrich 5 des Antrages: überwiegende Zustimmung
Zu
Spiegelstrich 6, Änderungsantrag der SPD auf Streichung des Spiegelstriches: überwiegend
abgelehnt
Zu
Spiegelstrich 6, Änderungsantrag der FDP auf Änderung des Spiegelstriches in
ein verbindliches Einladungswesen: überwiegend abgelehnt
Zu
Spiegelstrich 6 des Antrages: überwiegende Zustimmung
Zu
Spiegelstrich 7 des Antrages: überwiegende Zustimmung
Zu
Spiegelstrich 8 des Antrages: überwiegende Zustimmung
Zu
Spiegelstrich 9 des Antrages: überwiegende Zustimmung
Zu
Spiegelstrich 10 des Antrages: überwiegende Zustimmung
Zu
Spiegelstrich 11, Aufnahme des Passus von Herrn Bullermann “-
Sicherstellung leicht zugänglicher sowie verständlicher und mehrsprachiger
Aufklärungsmaterialien über Versorgung, Pflege, Erziehung und Förderung von
Kindern, über potentielle Überforderungen und Gefährdungen, über Anlaufstellen,
Hilfsangeboten, Unterstützungsstrukturen und Rechtsansprüche”: überwiegende
Zustimmung
Bei dem
letzten Satz wurde mit überwiegender Zustimmung das Datum geändert auf
“zur Sommerpause 2009”.
Der
einleitende Textteil wurde mit überwiegender Zustimmung angenommen.
Der
Ausschuss für Gesundheit und Menschen mit Behinderung stimmt der Empfehlung des
Jugendhilfeausschusses in allen Punkten mit überwiegender Mehrheit zu
und beschließt den Antrag in gleicher Form. Weiterhin wird beschlossen,
dass die kommende BVV den Antrag, ebenso wie beim Jugendhilfeausschuss, in
allen Punkten einzeln abstimmen möge.