Drucksache - 1097/VI  

 
 
Betreff: Sicherung von Kleingartenanlagen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GRÜNE-FraktionGRÜNE-Fraktion
Verfasser:Kräß 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Beantwortung
17.07.2024 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt

Ich frage das Bezirksamt:

 

1)   Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt seit dem Beschluss von Drs. 0418/VI - Sicherung der Kleingartenanlagen der Kleingartenvereinsgruppe Berlin-Steglitz-Ost e.V. - unternommen?

2)   Gibt es bereits einen Zeitplan für die Sicherung der Kleingartenanlage durch einen Bebauungsplan?

3)   Gibt es weitere Pläne, Kleingartenanlagen durch Bebauungspläne im Bezirk zu sichern?

 

 

Die Kleine Anfrage wird wegen Zeitablauf schriftlich beantwortet.

 

 

Sehr geehrter Herr Bezirksverordnetenvorsteher,

 

die Kleine Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt und referenziere mich hierbei auf die Kleine Anfrage Drs. 0947/VI in der BVV vom 17. April 2024:

 

1)   Unmittelbare stadtplanerische Maßnahmen hat der Bezirk seit dem Beschluss nicht unternommen. Der Beschluss wird dann umgesetzt, wenn im Fachbereich Stadtplanung entsprechende Kapazitäten zur Verfügung stehen und ggf. Priorisierungen unter den Plänen vorgenommen wurden. Es wird darauf hingewiesen, dass mit den vorhandenen Kapazitäten zunächst Bebauungspläne, die der Schaffung von Wohnraum dienen oder kritische Infrastrukturen sicherstellen, vorrangig behandelt werden. Bei der Umsetzung ist ebenfalls zu berücksichtigen, dass bei der Sicherung der Kleingartenanlagen die Vorschriften des Bundeskleingartengesetzes zugrunde gelegt werden müssen: Erholungsnutzung, max. Größe der Parzellen, Sanierungsplan etc. Hierzu müssen sich die Nutzer bekennen. Zudem gelten erhöhte Rahmenbedingungen, insbesondere hinsichtlich des Lärmschutzes. Mein Büro, auch ich, ist alle drei bis vier Monate im direkten Kontakt mit der Kleingartenvereinsgruppe Berlin-Steglitz Ost e.V., um sich über die jeweils konkreten Probleme auszutauschen und mögliche Nutzungskonflikte der Flächen aufzuzeigen. Diese hat es aber in den vergangenen 12 Monaten nicht gegeben.

 

2)   Alle im Beschluss Nr. 254/VI genannten Bebauungspläne befinden sich im Verfahren. Ob bereits aufgestellte Pläne erneut einem Aufstellungsbeschluss, dann mit neuer Nummer, unterliegen müssten, kann erst nach detaillierter Prüfung der Pläne entschieden werden. Dies ist abhängig von den seit der Aufstellung geänderten Rahmenbedingungen (Gesetze, Gerichtsurteile etc.). Über andere planerische Instrumente liegt allerdings meist schon eine Sicherung vor. Dezidiert möchte ich Ihnen für die von Ihnen benannten Kleingartenanlagen Folgendes erläutern:

Zum B-Plan XII-279 Karl-Lange-Brücke Nord und B-Plan XII-280 Karl-Lange-Brücke Süd: Beide Kolonien befinden sich auf landeseigenen Flächen und sind gem. Darstellung im FNP als „Grünfläche“ deklariert. Gemäß Kleingartenentwicklungsplan 2030 (KEP) gelten die Flächen als „dauerhaft gesichert“ (Kategorie 1).

Zum B-Plan XII-281 Einigkeit: Gemäß Kleingartenentwicklungsplan gilt die landeseigene Teil-Fläche als „dauerhaft gesichert“ “ (Kategorie 1), hier stellt der FNP „Grünfläche“ dar. Für die Teil-Fläche entlang der Bahn (Bahn-Landwirtschaft) gilt der Aufstellungsbeschluss mit den damit verbundenen Plansicherungsinstrumenten als Schutz. Bezüglich von Belangen, die die Deutsche Bahn betreffen, ist die Kleingartenvereinsgruppe Berlin-Steglitz-Ost e.V. hier bereits in direkten Gesprächen mit der Deutschen Bahn AG.

Zum B-Plan XII-282/XII-23 Weinviertel: der Geltungsbereich umfasst die KGA Weinviertel eG und die Kleingartenanlage Scharzhofberger Platz. Letztere ist eine landeseigene Fläche, der Bebauungsplan XII-23 setzt hier Verkehrsfläche fest (ehem. Trasse B 101), der FNP stellt „Wohnbaufläche“ dar. Gemäß KEP wird der Kleingartenanlage Scharzhofberger Platz eine „langfristige Nutzungsperspektive“ (Kategorie 3) zugewiesen. Insoweit besteht Klärungsbedarf, wie mit der Fläche ab 2030 umgegangen werden soll. Seitens des Bezirks wird hier derzeit kein Wohnungsbau favorisiert, sondern der Erhalt der Kleingärten forciert.

Zum B-Plan XII-273 Dorfaue: Dies ist eine private Fläche, gem. Darstellung im FNP „Grünfläche“. Gemäß Kleingartenentwicklungsplan (KEP) gilt die Fläche als „dauerhaft zu erhalten“ (Kategorie 2). Für die Fläche gilt der Aufstellungsbeschluss mit den damit verbundenen Plansicherungsinstrumenten als Schutz. In wie fern im Rahmen der Entwicklung des Gebiets des Tanklagers Lankwitz ein gemeinsamer B-Plan die Fläche einerseits dauerhaft sichert, andererseits Wegebeziehungen zwischen Lankwitz und einem möglichen neuen Stadtquartier schafft, wird im Rahmen eines Masterplans Tanklager Lankwitz zu prüfen sein.

 

Ein nächstes Treffen mit der Kleingartenvereinsgruppe Berlin-Steglitz-Ost e.V. ist für September/Oktober 2024 geplant. So konnte ich die Vereinsgruppe im Bezug zur Kleingartenanlage „Dorfaue“ mit dem möglichen Bauherrn zur Entwicklung des ab 2026 geschlossenen Tanklagers zusammenbringen.

 

3)   Der Bezirk hat bereits in der Vergangenheit versucht Kleingärten zu schützen und wird dies auch weiterhin tun. Auch wenn nicht alle Anlagen in der Vergangenheit geschützt werden konnten, so sind vor allem die immer weiter verschärften Gesetze im Umwelt- und Naturschutz förderlich. Mit der Festsetzung des Bebauungsplans 6-30 „Lichterfelde Süd“, wird auch das Stadtplanungsamt die Sachstände der laufenden B-Planverfahren sortieren. Der Fokus liegt aber weiterhin wie erwähnt im Wohnungsbau und der kritischen Infrastruktur. Mit personeller Stärkung des Amts könnten auch wieder pro aktiv B-Pläne weiterverfolgt werden, wie bspw. die in dieser Anfrage genannten. Dafür ist im Stadtplanungsamt bereits ein entsprechender Change-Management-Prozess gestartet worden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Patrick Steinhoff

Bezirksstadtrat

 
 

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