Drucksache - 1096/VI
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Ich frage das Bezirksamt:
1) Wird das Grundstück Osdorfer Straße 18 zum Bau von Verkehrsflächen (z.B. Kreuzung, Kreisverkehr, etc.) vorgehalten? 2) Gibt es ansonsten formale Gründe, die aus Sicht der bezirklichen Stadtplanung der Errichtung eines Atelierhauses, wie durch die Genossenschaft “Eine für alle eG” beim Runden Tisch Liegenschaften vorgestellt, entgegenstehen würden? |
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