Drucksache - 1093/VI
1. Gegenstand der Vorlage: Bebauungsplan 6-30 Lichterfelde-Süd
2. Berichterstatter: Bezirksstadtrat Patrick Steinhoff
3. Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt,
I. den sich aus der Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander im Zusammenhang mit
ergebenden Entwurf des Bebauungsplans 6-30 vom 9. Juli 2024 gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB).
II. den Entwurf der Verordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans 6-30 im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Lichterfelde gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes [BezVG].
Auf die Entwürfe des Bebauungsplans 6-30 einschließlich Begründung vom 12. Juli 2024 und der Verordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans 6-30 im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Lichterfelde wird verwiesen. Die Abarbeitung der Hinweise der SenSBW im Rahmen der Rechtsprüfung sind im Kapitel 6.8 Rechtsprüfung ab Seite 276 beschrieben. Diese Hinweise sind durch entsprechende Korrekturen eingearbeitet worden.
Maren Schellenberg Patrick Steinhoff Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
Die Vorlage wurde am 16.07.2024 in der 25. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen beraten und einstimmig beschlossen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 29. Sitzung am 17.07.2024 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt,
I. den sich aus der Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander im Zusammenhang mit
ergebenden Entwurf des Bebauungsplans 6-30 vom 9. Juli 2024 gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB).
II. den Entwurf der Verordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans 6-30 im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Lichterfelde gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes [BezVG].
Auf die Entwürfe des Bebauungsplans 6-30 einschließlich Begründung vom 12. Juli 2024 und der Verordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans 6-30 im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Lichterfelde wird verwiesen. Die Abarbeitung der Hinweise der SenSBW im Rahmen der Rechtsprüfung sind im Kapitel 6.8 Rechtsprüfung ab Seite 276 beschrieben. Diese Hinweise sind durch entsprechende Korrekturen eingearbeitet worden.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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