Drucksache - 1093/VI  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 6-30 (Lichterfelde-Süd) für das Gelände zwischen dem Grundstück Réaumurstraße 52/54, Réaumurstraße, Osdorfer Straße und Anhalter Bahn mit Ausnahme des Grundstücks Osdorfer Straße 53 und der südlichen und östlichen Teilflächen des ehemaligen Truppenübungsplatzes Parks Range sowie für Abschnitte der Réaumurstraße und des Landwegs im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Lichterfelde
Status:öffentlichAktenzeichen:614/VI
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Empfehlung
16.07.2024 
25. öffentliche außerordentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
17.07.2024 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung und Beschlussempfehlung
Entwurf der Verordnung
Beschluss vom 17.07.2024

1. Gegenstand der Vorlage: Bebauungsplan 6-30

 Lichterfelde-Süd

 

2. Berichterstatter: Bezirksstadtrat Patrick Steinhoff

 

3. Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt,

 

I. den sich aus der Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander im Zusammenhang mit

  • dem Städtebaulichen Vertrag vom 31.07.2018,
  • dem Städtebaulichen Ergänzungsvertrag vom 29.07.2022,
  • der am 24.04.2024 beurkundeten Änderung der Anlage 8 zum Städtebaulichen Ergänzungsvertrag vom 29.07.2022,
  • den Erschließungsverträgen zum 1. Erschließungsabschnitt vom 03.06.2024 nebst Bezugsurkunde vom 30.05. - 03.06.2024 und zum Um- und Ausbau des Verkehrsknotens Osdorfer Straße / Lichterfelder Ring / Landweg vom 03.06.2024 nebst Bezugsurkunde vom 30.05. - 03.06.2024,
  • dem Ausgleichsvertrag I vom 29.07.2022 und dem Ausgleichsvertrag II vom 26.11.2020 einschließlich des Nachtrags 2 zum Ausgleichsvertrag II vom 18.01.2024/ 30.01.2024,
  • dem Waldausgleichsvertrag vom 11.08.2022,
  • dem Vertrag zur Regelung denkmalschutzrechtlicher Maßnahmen vom 07.09.2020,
  • dem Vertrag über die Übertragung von Grundstücksflächen vom 20.02.2024,
  • den Finanzierungsbestätigungen 1 und 2, jeweils vom 18.01.2024 und der Finanzierungsbestätigung vom 06.02.2024,
  • den übergebenen Bürgschaften,
  • der am 07.02.2024 beurkundeten Bewilligung von Dienstbarkeiten zum Ausgleichsvertrag I vom 29.07.2022,
  • der am 30.11.2020 beurkundeten Bewilligung von Dienstbarkeiten zum Ausgleichsvertrag II vom 26.11.2020 sowie des am 25.01.2024 beurkundeten Nachtrags 2 zum Ausgleichsvertrag II vom 18.01.2024/ 30.01.2024

 

ergebenden Entwurf des Bebauungsplans 6-30 vom 9. Juli 2024 gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB).

 

II. den Entwurf der Verordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans 6-30 im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Lichterfelde gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes [BezVG].

 

Auf die Entwürfe des Bebauungsplans 6-30 einschließlich Begründung vom 12. Juli 2024 und der Verordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans 6-30 im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Lichterfelde wird verwiesen. Die Abarbeitung der Hinweise der SenSBW im Rahmen der Rechtsprüfung sind im Kapitel 6.8 Rechtsprüfung ab Seite 276 beschrieben. Diese Hinweise sind durch entsprechende Korrekturen eingearbeitet worden.

 

 

Maren Schellenberg                               Patrick Steinhoff

Bezirksbürgermeisterin                               Bezirksstadtrat

 

 

Die Vorlage wurde am 16.07.2024 in der 25. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen beraten und einstimmig beschlossen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 29. Sitzung am 17.07.2024 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt,

 

I. den sich aus der Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander im Zusammenhang mit

  • dem Städtebaulichen Vertrag vom 31.07.2018,
  • dem Städtebaulichen Ergänzungsvertrag vom 29.07.2022,
  • der am 24.04.2024 beurkundeten Änderung der Anlage 8 zum Städtebaulichen Ergänzungsvertrag vom 29.07.2022,
  • den Erschließungsverträgen zum 1. Erschließungsabschnitt vom 03.06.2024 nebst Bezugsurkunde vom 30.05. - 03.06.2024 und zum Um- und Ausbau des Verkehrsknotens Osdorfer Straße / Lichterfelder Ring / Landweg vom 03.06.2024 nebst Bezugsurkunde vom 30.05. - 03.06.2024,
  • dem Ausgleichsvertrag I vom 29.07.2022 und dem Ausgleichsvertrag II vom 26.11.2020 einschließlich des Nachtrags 2 zum Ausgleichsvertrag II vom 18.01.2024/ 30.01.2024,
  • dem Waldausgleichsvertrag vom 11.08.2022,
  • dem Vertrag zur Regelung denkmalschutzrechtlicher Maßnahmen vom 07.09.2020,
  • dem Vertrag über die Übertragung von Grundstücksflächen vom 20.02.2024,
  • den Finanzierungsbestätigungen 1 und 2, jeweils vom 18.01.2024 und der Finanzierungsbestätigung vom 06.02.2024,
  • den übergebenen Bürgschaften,
  • der am 07.02.2024 beurkundeten Bewilligung von Dienstbarkeiten zum Ausgleichsvertrag I vom 29.07.2022,
  • der am 30.11.2020 beurkundeten Bewilligung von Dienstbarkeiten zum Ausgleichsvertrag II vom 26.11.2020 sowie des am 25.01.2024 beurkundeten Nachtrags 2 zum Ausgleichsvertrag II vom 18.01.2024/ 30.01.2024

 

ergebenden Entwurf des Bebauungsplans 6-30 vom 9. Juli 2024 gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB).

 

II. den Entwurf der Verordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans 6-30 im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Lichterfelde gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes [BezVG].

 

Auf die Entwürfe des Bebauungsplans 6-30 einschließlich Begründung vom 12. Juli 2024 und der Verordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans 6-30 im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Lichterfelde wird verwiesen. Die Abarbeitung der Hinweise der SenSBW im Rahmen der Rechtsprüfung sind im Kapitel 6.8 Rechtsprüfung ab Seite 276 beschrieben. Diese Hinweise sind durch entsprechende Korrekturen eingearbeitet worden.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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