Drucksache - 1086/VI
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Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie beim Kraftwerk Steglitz eine Notsicherung gegen möglichen Vandalismus sichergestellt werden kann und, sofern notwendig, Maßnahmen für den Brandschutz und die Objektsicherung umgesetzt werden können. Des Weiteren wird das Bezirksamt ersucht, keine Ausnahmen vom Denkmalschutz zu erteilen.
Begründung:
Bei der Versteigerung des Kraftwerks Lankwitz kam es (trotz des mit ca. -400.000 bezifferten Werts) zu einem astronomischen Kaufpreis von 141 Mio €. Sowohl der Käufer als auch der Verkaufspreis sind alarmierend und erfordern einen sehr behutsamen und aufmerksamen Umgang der mit zahlreichen Denkmalschutzauflagen und Altlasten behafteten Immobilie. Entsprechend aufmerksam sollten das Bezirksamt, die Denkmalschutzbehörde und die Bauaufsicht mit dem Gebäude umgehen. |
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