Drucksache - 1084/VI
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob der BVV zum Grundstück Birkbuschstraße 41/42 ein Bebauungsplan vorgelegt werden kann, der nach Möglichkeiten den Bestand und die kulturelle Nutzung - wie im einstimmigen BVV-Beschluss 1139/V zur Drucksache 1955/V (“Kulturelle Nutzung des alten "Kraftwerks Steglitz" in der Birkbuschstraße 40-42 unterstützen) vorgesehen - sicherstellt, ohne eine Wertminderung und damit verbundene Haftbarkeit des Bezirks zu riskieren.
Begründung:
Die kürzliche Zwangsversteigerung mit einem Höchstgebot von 141 (!) Mio. € und die Presseberichterstattung lassen eine geplante illegale Inwertsetzung des Grundstückes vermuten, um den weit überhöhten Kaufpreis zu erlösen. (www.bz-berlin.de/berlin/steglitz-zehlendorf/kraftwerk-steglitz-versteigert ) |
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