Drucksache - 1064/VI  

 
 
Betreff: Cannabis-Gesetz im Bezirk ohne Rechtsdurchsetzung, ohne Prävention und ohne Schutzwirkung für Jugendliche?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-Fraktion
Verfasser:1. Hippe
2. Voigt
 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Beantwortung
17.07.2024 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf      

Sachverhalt

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

 

1)   Bezirksamt:

a)   Wie kontrolliert das Bezirksamt den Anbau von Cannabis in Steglitz-Zehlendorf?

b)   Welches Amt ist zuständig?

c)   Wie viele Personen (VZÄ) sind im Rahmen der Umsetzung des Cannabis-Gesetzes im Einsatz, wie viele sind notwendig?

d)   Wie organisiert das Bezirksamt die Wiederholungs- und Regelkontrollen der Anbauvereinigungen?

2)   Anbauvereinigungen:

a)   Wie viele Cannabis-Anbauvereinigungen sind in Steglitz-Zehlendorf bereits registriert?

b)   Wie viele wurden genehmigt?

c)   Welche Auflagen wurden erteilt?

d)   Wie kontrolliert das Bezirksamt, ob und wie die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Anbau in Anbauvereinigungen eingehalten werden?

  1. hrungszeugnis der Vertreter
  2. Gesundheitskonzept
  3. Jugendschutzkonzept
  4. Bestellung von Präventionsbeauftragten
  5. Sicherungsmaßnahmen der Örtlichkeit
  6. Dokumentations- und Berichtspflichten
  7. Tatsächliche Anbaumenge

e)   Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass mit und in den genehmigten Anbauvereinigungen kein illegaler Cannabis-Anbau und kein illegaler Cannabis-Handel stattfindet?

3)   Durchsetzung Jugendschutz: Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass der Verkauf von Cannabis an Minderjährige unterbleibt?

4)   Aufklärungsmaßnahmen: Wie informiert das Bezirksamt Jugendliche an Schulen oder in Einrichtungen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit über den verbotenen Konsum von Cannabis?

5)   Steglitz-Zehlendorf als „Cannabis-Modellregion“?

a)      Hat sich das Bezirksamt gemäß dem BVV-Beschluss 518/V als Modellregion für die wissenschaftliche Erprobung von gewerblicher Produktion und Vertrieb von Cannabis in Fachgeschäften beworben und wenn ja wo und mit welchem Erfolg?

b)      Hat das Bezirksamt gemäß dem Beschluss den sich gründenden Anbauvereinen frühzeitig die notwendige Unterstützung des Bezirks zugesagt und wenn ja, welche und wie?

c)      Wie und wann ist die Sucht- und Drogenberatungsstelle gemäß dem Beschluss frühzeitig eingebunden worden?

6)   Welche Teile des Gesetzes hält das Bezirksamt unter den ihm gegebenen Umständen für durchführbar, welche für undurchführbar?

7)   Kann das Bezirksamt das Gesetz auch ohne Ausführungsvorschriften umsetzen, ggf. mit welchen Einschränkungen?

8)   Welche weiteren rechtlichen Rahmenbedingungen fehlen dem Bezirksamt zur Umsetzung des Gesetzes?

9)   In welchen Bereichen unterbindet das Bezirksamt den Konsum von Cannabis tatsächlich und in welcher Frequenz werden diese Bereiche überwacht? Wie dokumentiert das Bezirksamt Verstöße gerichtsfest?

10)    Wann rechnet das Bezirksamt damit, in der Lage zu sein, das Gesetz vollständig und effektiv umsetzen zu können, wozu es nach Art. 20 GG schließlich verpflichtet ist?

 
 

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