Drucksache - 1061/VI  

 
 
Betreff: Berichterstattung über die Inanspruchnahme von gesperrten Verpflichtungsermächtigungen (VE) und die Auflösung Pauschaler Minderausgaben (PMA)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Kenntnisnahme
17.07.2024 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf      

Sachverhalt

1. Gegenstand der Vorlage: Berichterstattung über die Inanspruchnahme von gesperrten Verpflichtungsermächtigungen (VE) und die Auflösung Pauschaler Minderausgaben (PMA)

 

2. Berichterstatter: Bezirksbürgermeisterin Schellenberg

 

3. Die Bezirksverordnetenversammlung wird gebeten, von Nachstehendem Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß Auflagenbeschluss Nr. 1 zum Haushaltsgesetz 2024/2025 haben die Bezirksverwaltungen ihren jeweiligen Bezirksverordnetenversammlungen erstmals zum 1.07.2024 über die Inanspruchnahme von gesperrten VE und die Auflösung von PMA zu berichten. Hierzu wird wie folgt berichtet:

 

1)      Innerhalb des Berichtszeitraums mussten die im Haushaltsplan des Bezirks Steglitz-Zehlendorf veranschlagten VE nicht in Anspruch genommen werden.

 

2)   Im Bezirkshaushaltsplan Steglitz-Zehlendorf sind im Haushaltsjahr 2024 bei der Buchungsstelle 4500/97203 pauschale Minderausgaben (PMA) i.H.v. -6,729 Mio. € veranschlagt, die den sogenannten "Bodensatz des Haushalts" lt. Nachschaubericht der SenFin nicht überschreiten (RNr. 1100 BC).

 

Um die Erwirtschaftung dieser PMA zu sichern hat das Bezirksamt alle Ämter aufgefordert, ihre als steuerbar geltenden Sachausgabenansätze erneut auf Einsparmöglichkeiten hin zu überprüfen. Im Ergebnis konnten so nochmals rd. 1 Mio. € zur Erwirtschaftung der PMA gesperrt werden. Die Ämter sind außerdem aufgefordert, ihre verbleibenden Haushaltsmittel sehr restriktiv zu bewirtschaften.

 

Des Weiteren sieht der Bezirk die Möglichkeit, die PMA in Höhe von rd. 1,5 Mio. € bei den Bauansätzen der Pauschalen Zuweisung und in Höhe von rd. 2 Mio. € bei den Baurücklagen der Pauschalen Zuweisung zu erwirtschaften. In diesem Zusammenhang wurde die SenFin um Stellungnahme gebeten, die bereits ihre Zustimmung signalisiert hat.

 

Die Möglichkeit erhöhter Einnahmen aus Bußgeldern und Gebühren der Parkraumbewirtschaftung kann noch nicht beziffert werden.

 

Da durch § 11 Abs. 3 Satz 1 HG 24/25 die Möglichkeit, Personaleinsparungen zur Erwirtschaftung der PMA heranzuziehen verwehrt ist, zieht das Bezirksamt einen Stellenbesetzungsstopp nicht in Erwägung, hält einen solchen aufgrund der vorstehenden Ausführungen derzeit aber auch nicht für nötig.

 

Im Zusammenhang mit der vorstehenden Berichterstattung wird darauf hingewiesen, dass die SenFin in dem von ihr vorgelegten Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2024/2025 auch Änderungen im Zusammenhang mit dem Umgang mit VE und PMA formuliert hat.

 

Demnach sind VE nur noch gesperrt, wenn sie künftige Haushaltsjahre um bestimmte Schwellenbeträge belasten. Außerdem soll den Hauptverwaltungen gestattet werden, PMA teilweise auch mit Sperren bei Personalmitteln für Stellen zu belegen. Diese Stellen sind dann aber dauerhaft zu sperren und mit dem nächsten Stellenplan dauerhaft abzusetzen. Letzteres ist für die Bezirksverwaltungen jedoch nicht relevant, da diese regelmäßig einen vollständigen Ist-Abschluss durchführen, bei dem nichtverausgabte Personalmittel ggf. automatisch zum Ausgleich von Mehrausgaben bzw. zur Belegung von PMA in entsprechender Höhe verwendet werden müssen.

 

4. Begründung: Auf den Auflagenbeschluss Nr. 1 zum Haushaltsgesetz 2024/2025 wird verwiesen

 

5. Rechtsgrundlagen: §36 Abs. 2 Buchst. b) BezVG

 

6. Finanzielle Auswirkungen: Sind Vorlage zu entnehmen

 

7. Nachhaltigkeit: Keine spezifischen Auswirkungen

 

8. Veröffentlichung: nein

 

9. Mitwirkung: entfällt

 

 

 

Schellenberg

Bezirksbürgermeisterin

 
 

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