Drucksache - 1058/VI  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 6-30 (Lichterfelde-Süd)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Kenntnisnahme
09.07.2024 
24. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen      

Sachverhalt
Anlagen:
Verordnung über die Festsetzung

1. Gegenstand der Vorlage: Bebauungsplan 6-30

 Lichterfelde-Süd

 

2. Berichterstatter: Bezirksstadtrat Patrick Steinhoff

 

3. Die Bezirksverordnetenversammlung wird gebeten, von Nachstehendem Kenntnis zu nehmen:

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Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 21. Juni 2024 die Festsetzung des Bebauungsplans 6-30 vom 17.01.2024 gemäß § 6 Abs. 3 in Verbindung mit § 11 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AG BauGB), in Verbindung mit § 36 Abs. 2 Buchstabe c) Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) als Rechtsverordnung beschlossen.

 

Auf die beigefügte Rechtsverordnung einschließlich Begründung wird verwiesen.

 

Mit der letzten Überarbeitung des Bebauungsplans (Stand 17.01.2024) erfolgte eine Anpassung der Begründung sowie der Planzeichnung. Dabei hätte eine Korrektur des Datums des Bearbeitungsstandes auf der Planzeichnung, alter Stand 15.11.2023, erfolgen und in der BA-Vorlage vom 12.03.2024 über die Beschlussfassung über den sich aus der Abwägung ergebenden Entwurf des Bebauungsplans 6-30 vom 15.11.2023 und den Entwurf der Verordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans 6-30 vom 15.11.2023 berücksichtigt werden müssen. Dieses wurde nunmehr insoweit korrigiert als in den Entwurf der Rechtsverordnung der letzte maßgebliche Überarbeitungsstand des Bebauungsplans und zwar der 17.01.2024 eingepflegt wurde. Zur Beschlussfassung des Bezirksamtes am 12.03.2024 und der BVV am 20.03.2024 lag den Verwaltungsorganen der Entwurf der Planzeichnung mit dem Stand vom 17.01.2024 in digitaler Form vor (Dateiname: 24-01-17_BP_6_30_Festsetzung-Blatt 1.pdf und 24-01-17_BP_6_30_Festsetzung-Blatt 2.pdf). Der Bearbeitungsstand des Planzeichnung 6-30 vom 17.01.2024 enthält alle abwägungsrelevanten Änderungen.

 

Es handelt sich hierbei um eine rein redaktionelle und keine inhaltliche Änderung. Aufgrund des neuen Verfahrens der Digitalisierung der Bauleitplanverfahren im Land Berlin erfolgte eine digitale Anpassung der Planzeichnung 6-30 ohne das aktualisierte Datum des Bearbeitungsstandes ebenfalls anzupassen.

 

 

 

Maren Schellenberg                                           Patrick Steinhoff

Bezirksbürgermeisterin                                        Bezirksstadtrat

 
 

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