Drucksache - 1057/VI
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Die BVV möge beschließen:
1) Das Bezirksamt wird ersucht, seinen Finanzservice ohne fachamtliche Prüfung schnellstmöglich einen erwarteten Sondermittelantrag des „Rumpelbasar Zehlendorf e.V.“ dahingehend vorprüfen zu lassen, welche Positionen zur Neueinrichtung und Wiederaufnahme des Sozialbetriebes Rumpelbasar förderungsfähig sind, insbesondere folgende:
2) Das Bezirksamt wird ersucht, an die Schadensverursacherin (Diehl) heranzutreten, dieser die eminente Wichtigkeit des Sozialprojektes „Rumpelbasar“ drängend darzulegen und diese nachdrücklich zu bitten, die Wiederaufnahme des Betriebs des „Rumpelbasars“ unbürokratisch durch Geldzuwendung an den gemeinnützigen e.V. angemessen sofort zu unterstützen.
Begründung:
Der Rumpelbasar mit seinen über 40 ehrenamtlichen Helfern ist für viele, nicht nur Sozialbedürftige, sondern auch für alle Bürger in Steglitz-Zehlendorf schon seit 1970 eine nicht mehr wegzudenkende Anlaufstelle. Seit dem Brand Anfang Mai ist der Rumpelbasar unverschuldet existenziell bedroht, viele Menschen mit geringem Einkommen sind darauf angewiesen, hier günstig einzukaufen (z.B. Schulranzen und Spielzeug für Kinder). Die angemieteten Räume sind nicht mehr nutzbar, es fehlen Flächen für die Annahme und Lagerung von neuen Spenden. Es hat sich eine einzigartige Struktur von weitgehend ehrenamtlich Tätigen gebildet, von deren weiterer Existenz das Wohl vieler sozialbedürftiger Einwohner Berlins abhängt ist. Der Rumpelbasar darf nicht sterben!
In der 28. Sitzung der BVV am 19.06.2024 sind die Grüne-, die SPD- und FDP-Fraktion dem Antrag beigetreten.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
Die BVV hat in ihrer 28. Sitzung am 19.06.2024 beschlossen:
1) Das Bezirksamt wird ersucht, seinen Finanzservice ohne fachamtliche Prüfung schnellstmöglich einen erwarteten Sondermittelantrag des „Rumpelbasar Zehlendorf e.V.“ dahingehend vorprüfen zu lassen, welche Positionen zur Neueinrichtung und Wiederaufnahme des Sozialbetriebes Rumpelbasar förderungsfähig sind, insbesondere folgende:
2) Das Bezirksamt wird ersucht, an die Schadensverursacherin (Diehl) heranzutreten, dieser die eminente Wichtigkeit des Sozialprojektes „Rumpelbasar“ drängend darzulegen und diese nachdrücklich zu bitten, die Wiederaufnahme des Betriebs des „Rumpelbasars“ unbürokratisch durch Geldzuwendung an den gemeinnützigen e.V. angemessen sofort zu unterstützen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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