Drucksache - 1048/VI  

 
 
Betreff: NS- und Berliner Verwaltungs-Unrecht überwinden: Rückkauf des Grundstücks am Stölpchensee Familie Wolffsohn ermöglichen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-FraktionFDP-Fraktion
Verfasser:Specht-Habbel Concu 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
19.06.2024 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Ausschuss für Haushalt, Personal, Europa, Klima Empfehlung
04.07.2024 
33. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Europa, Klima      

Sachverhalt

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich beim Berliner Senat dafür einzusetzen, den Erben des Kinopioniers Karl Wolffsohn, dem zwischen 1935 und 1939 und dann wieder zwischen 1954 bis 1965 ein großes Ufergrundstück an der Ostseite des Stölpchensees gehörte, einen Rückerwerb dieses Grundstücks anzubieten, verbunden mit der Auflage der Garantie einer öffentlichen Zugänglichkeit zum See. Ferner soll es der Familie vertraglich abgesichert ermöglicht werden, vor Ort ein gemeinwohlorientiertes Projekt mit Bezug zur Geschichte des Ortes zu realisieren.

 

Begründung:

 

Wie die Studie „Karl Wolffsohn, Max Wolffsohn und das Grundstück am Stölpchensee, Kohlhasenbrücker Straße 40/40a. Eine deutsche Verwaltungsgeschichte“ des Potsdamer Professors Thomas Brechenmacher (abrufbar auf: https://www.wolffsohn.de/cms/images/ Snippets.pdf/gutachten-stoelpchensee.pdf) zeigt, hat der Bezirk Steglitz-Zehlendorf eine historische und ethische Verantwortung, sein Verwaltungshandeln in den 1950er und 1960er Jahren nicht nur kritisch zu hinterfragen, sondern auch sichtbar Konsequenzen zu ziehen und so Verantwortung zu übernehmen. Fakt ist: Bis zum Nationalsozialismus war das Bauen rund um den Stölpchensee erlaubt; die Idee einer Grünanlage kam erst in der NS-Zeit auf und wurde vom Amt unter Leitung des wichtigsten Theoretikers der NS-Propaganda nach 1945 weiterverfolgt. Einer jüdischen Familie wurde im Nationalsozialismus ihr Eigentum geraubt; die hart vor Gericht erkämpfte Restitution nach 1945 brachte den Eigentümern nie wieder die volle Verfügbarkeit über ihren Besitz zurück, sodass sie nach langjähriger Gängelung durch die Verwaltung schließlich aufgab und das Eigentum im guten Glauben, den Bürgerinnen und Bürgern im eingeschlossenen West-Berlin nach dem Mauerbau eine Grünanlage zur Erholung zu ermöglichen, verkaufte. Diese Grünanlage ist jedoch nie entstanden und 2011 hat der Bezirk Steglitz-Zehlendorf das Grundstück den Berliner Forsten übertragen. Da der Staat versagt hat, sollte nun den Erben des ehemaligen Eigentümers ermöglicht werden, im Sinne des Gemeinwohls und im Zeichen der Versöhnung tätig zu werden. Dafür ist die Möglichkeit eines Rückkaufs unerlässlich.

 
 

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