Drucksache - 1044/VI
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Die BVV möge beschließen:
Die Geschäftsordnung der BVV wird unter III § 9 „Aufgaben des Ältestenrates“ wie folgt ergänzt:
(4) Letzter Satz neu: „Der Ältestenrat prüft eingereichte Vorhabenvorschläge, die gemäß der Leitlinien für Bürger*innenbeteiligung aus der Bevölkerung kommen. Wird einem Vorhabenvorschlag zugestimmt, wird dieser an das Bezirksamt weitergeleitet.“ |
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