Drucksache - 1038/VI  

 
 
Betreff: Anpassung der Geschäftsordnung: Reihenfolge der Kleinen Anfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GRÜNE-, SPD- und FDP-FraktionGRÜNE-, SPD- und FDP-Fraktion
Verfasser:1. Kipf/Kräß
2. Buchta/Macmillan
3. Specht-Habbel
 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
19.06.2024 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Geschäftsordnungsausschuss Empfehlung
10.07.2024    15. nichtöffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      

Sachverhalt

Die BVV möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ändert § 23 Absatz (4) der GO:

 

(4) Es werden höchstens zehn Anfragen in einer Sitzung behandelt. Die Fragesteller werden für ihre Fraktion in der Reihenfolge der Fraktionsgröße mit je einer Anfrage fortlaufend aufgerufen, bis die kleinste Fraktion an der Reihe war, es folgen anschließend zwei fraktionslose Verordnete unterschiedlicher Wahlvorschläge, deren Reihenfolge durch ein einmaliges, im Ältestenrat beschlossenes Losverfahren festgelegt wird. Danach richtet sich die weitere Reihenfolge nach dem Höchstzahlverfahren dHondt erneut mit der stärksten Fraktion beginnend. Die Fraktionen haben die Reihenfolge der Behandlung der Anfragen ihrer Mitglieder bis zum Einbringungsschluss zu bestimmen, widrigenfalls erfolgt der Aufruf nach Reihenfolge im Eingang.”

 
 

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