Drucksache - 1038/VI
Die BVV möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung ändert § 23 Absatz (4) der GO:
“(4) Es werden höchstens zehn Anfragen in einer Sitzung behandelt. Die Fragesteller werden für ihre Fraktion in der Reihenfolge der Fraktionsgröße mit je einer Anfrage fortlaufend aufgerufen, bis die kleinste Fraktion an der Reihe war, es folgen anschließend zwei fraktionslose Verordnete unterschiedlicher Wahlvorschläge, deren Reihenfolge durch ein einmaliges, im Ältestenrat beschlossenes Losverfahren festgelegt wird. Danach richtet sich die weitere Reihenfolge nach dem Höchstzahlverfahren d’Hondt erneut mit der stärksten Fraktion beginnend. Die Fraktionen haben die Reihenfolge der Behandlung der Anfragen ihrer Mitglieder bis zum Einbringungsschluss zu bestimmen, widrigenfalls erfolgt der Aufruf nach Reihenfolge im Eingang.” |
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