Drucksache - 1033/VI
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Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, nicht genehmigte Werbeplakate im Bezirk zügig zu entfernen. Wenn möglich, sollen die Kosten für die Beseitigung den Verursacher*innen in Rechnung gestellt und Bußgelder erhoben werden.
Begründung:
Die jahrelange Duldung illegaler Werbung von z.B. Autoankäufer*innen hat erwartungsgemäß zu einer Zunahme der wilden Plakatierungen geführt, da Nachahmer*innen einen echten Nutzen ihrer Aktionen erleben. Das Bezirksamt sollte illegale Werbung daher zügig entfernen und die Verursacher*innen (sofern sie sich ermitteln lassen) mit Bußgeldern belegen. |
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