Drucksache - 1012/VI  

 
 
Betreff: „F*K AfD, LOL SPD, Nie wieder Grün wählen ist jetzt!" - Schulhofsprüche oder organisierte Lobbyarbeit?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV DöhnertVorsteher
Verfasser:Rögner-Francke 
Drucksache-Art:Dringende Große AnfrageVorlage zur Kenntnisnahme Beantwortung Große Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Kenntnisnahme
17.07.2024 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf      

Sachverhalt
Anlagen:
Große Anfrage

r die Große Anfrage „F*K AfD, LOL SPD, Nie wieder Grün wählen ist jetzt!" - Schulhofsprüche oder organisierte Lobbyarbeit? (Drs. 1012/VI) wurde entsprechend § 23 (1) GO BVV die schriftliche Beantwortung beantragt.

 

Die schriftliche Beantwortung des Bezirksamts gebe ich nachstehend zur Kenntnis:

 

Sehr geehrter Herr Bezirksverordnetenvorsteher,

 

das Bezirksamt beantwortet o.g. Große Anfrage wie folgt:

 

1)   Sind dem Bezirksamt folgende Schulhof- bzw. Jugendsprüche „F*K AfD (= Scheiß AfD), LOL SPD (Laut lachen SPD) oder Nie wieder Grün wählen ist jetzt!“ bekannt, die als Tags oder Sticker aktuell in Schulbereichen zu finden sind?

Nein.

2)   Ist dem Bezirksamt bekannt, dass mindestens ein Gymnasium im Bezirk mit professionell gefertigten Plakaten und Flugblättern „F*K AFD“ beliefert wurde?

Nein.

3)   Ist dem Bezirksamt bekannt, dass die gelieferte Menge nicht auf eine inhaltliche Auseinandersetzung im Unterricht (Klassensatz u.ä.), sondern auf eine propagandistische Einflussnahme schließen lässt?

Nein.

4)   Wie ist das Wirken externer Organisationen, Parteien und Lobbygruppen an und auf Schulen geregelt?

Die Schulleitung hat die Verantwortung, ob sie eine Organisationr ein Thema zulässt, die mit den Schülerinnen und Schülern inhaltlich etwas erarbeitet. Das geht über Beratungsstellen, Verbände zu Menschenrechtsfragen etc., bis hin zur Bundeswehr oder THW. In der Regel legen diese Gruppen Konzepte vor diese müssen dann qualitativ eingeschätzt werden, ob diese dem Rahmenlehrplan entsprechen. Der Bildungsauftrag der Schule ist im 1. Abschnitt des SchulG verankert.

5)   Wer ist innerhalb der Schule zur Einhaltung der Regeln und Gesetze verantwortlich?

Grundsätzlich ist jede beschäftigte Person, aber auch alle Schülerinnen und Schüler, gehalten, Regeln und Gesetze einzuhalten. Der Schulleitung kommt hierbei eine besondere Rolle zu, dieses bei den Beschäftigten einzufordern und bei Beschwerden zu handeln.

6)   Wer ist für die Überprüfung der Schule bei Zuwiderhandlungen verantwortlich?

Die Schulaufsicht.

7)   An wen wenden sich Eltern und Schüler bei einer möglichen Überschreitung?

Die Schulaufsicht.

8)   Wie wird eine Überschreitung korrigiert?

Hierzu stehen Widerspruchsverfahren oder Beschwerdeverfahren zur Verfügung, die auch arbeitsrechtliche bzw. disziplinarische Maßnahmen zur Folge haben können. Vorrangig steht jedoch die Kommunikation mit allen Beteiligten, um Lösungen zu finden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Cerstin Richter-Kotowski

Bezirksstadträtin“

 

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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