Drucksache - 1007/VI  

 
 
Betreff: Wann kommt wenigstens eine kleine Verkehrswende auf dem Hindenburgdamm?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV GrunerBV Gruner
Verfasser:Gruner 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Beantwortung
22.05.2024 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt

Ich frage das Bezirksamt:

1)   Wie ist der aktuelle Zeitplan für die Einführung der Bussonderfahrstreifen auf dem Hindenburgdamm in den Abschnitten zwischen Drakestraße und Karwendelstraße, Klingsorstraße und Haydnstraße sowie Haydnstraße und Gélieustraße?

2)   Wann wird der überwiegend defekte Radstreifen entlang des Hindenburgdamms grundlegend saniert oder wenigstens mit einem Schild „Radwegschäden“ gekennzeichnet?

3)   Wie oft werden Gehweg und Radstreifen entlang des Hindenburgdamms gereinigt? Erachtet das Bezirksamt die Abstände als ausreichend?

 

Die Kleine Anfrage wird wegen Zeitablauf schriftlich beantwortet.

 

Sehr geehrter Herr Bezirksverordnetenvorsteher,

 

das Bezirksamt beantwortet o.g. Kleine Anfrage wie folgt:

 

1)   Mitte März dieses Jahres hat das Tiefbauamt von Seiten der Senatsverkehrsverwaltung in einem Mailverkehr in cc die Info erhalten, dass die verkehrsrechtliche Anordnung zur Einrichtung des Bussonderfahrstreifens auf dem Hindenburgdamm zwischen Klingsorstraße und Gélieustraße in Abstimmung mit der Staatssekretärin für Mobilität und Verkehr zurückgenommen wird und senatsintern die Anordnung entsprechend aufgehoben werden soll. Für den Abschnitt zwischen Drakestraße und Karwendelstraße liegt noch eine verkehrsrechtliche Anordnung zur Einführung des Bussonderfahrstreifens vor. In diesem Bereich finden aktuell noch umfangreiche Arbeiten der Vattenfall Wärme AG statt. Inwieweit die Senatsverkehrsverwaltung nach Abschluss der Bauarbeiten an dieser Stelle mit der verkehrsrechtlichen Anordnung umgeht, kann ich zu dieser Stunde nicht beantworten.

 

2)   Eine grundhafte Sanierung des baulichen Radweges ist aufgrund des Straßenbaumbestandes und mangels Flächenverfügbarkeit derzeit nicht geplant. Gefahrenstellen werden im Rahmen der Straßenbegehungen erfasst und entschärft. Der Fachbereich Tiefbau wird noch einmal den Radweg prüfen, mögliche Verbesserungen vornehmen und wenn diese nicht möglich sind, die entsprechenden Bereiche mit dem Schild „Radwegschäden“ kennzeichnen.

 

3)   Die Reinigung der Geh- und Radwege ist im Straßenreinigungsgesetz geregelt. Die Straßen sind in einem Straßenreinigungsverzeichnis erfasst. Die in den Straßenreinigungsverzeichnissen A und B aufgeführten Straßen werden unter Berücksichtigung des Ausmaßes der Verschmutzung, der Verkehrslage sowie der Bedeutung der Straßen in Reinigungsklassen eingeteilt, nach denen sich die durchschnittliche Zahl der Reinigungen in einem bestimmten Zeitabschnitt (Reinigungsturnus) richtet. Die Reinigung wird durch die Berliner Stadtreinigung ausgeführt. Der Abschnitt zwischen Gélieustr. und Klingsorstraße wird 6 x pro Woche gereinigt (Reinigungsklasse 2a), die restlichen Bereiche des Hindenburgdamms werden 5 x pro Woche gereinigt (Reinigungsklasse 2b). Dem Fachbereich Tiefbau liegen keine Beschwerden über eine unzureichende Reinigung des Hindenburgdamms vor, sodass die Reinigung als ausreichend beurteilt wird. https://www.bsr.de/strassenreinigung-20471.php

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Urban Aykal

Bezirksstadtrat

 
 

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