Drucksache - 1005/VI  

 
 
Betreff: Abarbeitung offener Beschlüsse der BVV
Status:öffentlichAktenzeichen:605/VI
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-, GRÜNE- und FDP-FraktionSPD-, GRÜNE-, FDP- und CDU-Fraktion
Verfasser:1. Buchta/Macmillan
2. Kipf/Kräß, Specht-Habbel
3. Hippe
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
22.05.2024 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Ausschuss für Haushalt, Personal, Europa, Klima Empfehlung
06.06.2024 
32. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Europa, Klima      
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
19.06.2024 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung
Beschluss vom 19.06.2024

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Beschlüsse aus vorigen Wahlperioden in 2024 als VzK oder als Zwischenbericht vorzulegen. Weiterhin sollen regelmäßig in den BVVen vor der Sommerpause und vor den Weihnachtsferien entsprechende Vorlagen zur Kenntnisnahme erstellt und der BVV zur Kenntnis gegeben werden.

 

Begründung:

 

Nach § 20 Abs. 3 GO der BVV Steglitz-Zehlendorf hat das Bezirksamt innerhalb von neun Monaten eine Kenntnisnahme der Bezirksverordnetenversammlung vorzulegen. Die Liste der unerledigten Drucksachen seitens des Bezirksamtes reicht bis in vorherige Wahlperioden zurück. Es ist Zeit, dies in Regelmäßigkeit abzuarbeiten.

 

 

Der Antrag wurde am 06.06.2024 in der 32. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Europa, Klima beraten und einstimmig beschlossen.

 

Die CDU-Fraktion ist dem Antrag beigetreten.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.

 

 

Buchta

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 28. Sitzung am 19.06.2024 beschlossen:  

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Beschlüsse aus vorigen Wahlperioden in 2024 als VzK oder als Zwischenbericht vorzulegen. Weiterhin sollen regelmäßig in den BVVen vor der Sommerpause und vor den Weihnachtsferien entsprechende Vorlagen zur Kenntnisnahme erstellt und der BVV zur Kenntnis gegeben werden.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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