Drucksache - 1005/VI
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Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Beschlüsse aus vorigen Wahlperioden in 2024 als VzK oder als Zwischenbericht vorzulegen. Weiterhin sollen regelmäßig in den BVVen vor der Sommerpause und vor den Weihnachtsferien entsprechende Vorlagen zur Kenntnisnahme erstellt und der BVV zur Kenntnis gegeben werden.
Begründung:
Nach § 20 Abs. 3 GO der BVV Steglitz-Zehlendorf hat das Bezirksamt innerhalb von neun Monaten eine Kenntnisnahme der Bezirksverordnetenversammlung vorzulegen. Die Liste der unerledigten Drucksachen seitens des Bezirksamtes reicht bis in vorherige Wahlperioden zurück. Es ist Zeit, dies in Regelmäßigkeit abzuarbeiten.
Der Antrag wurde am 06.06.2024 in der 32. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Europa, Klima beraten und einstimmig beschlossen.
Die CDU-Fraktion ist dem Antrag beigetreten.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Buchta Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 28. Sitzung am 19.06.2024 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Beschlüsse aus vorigen Wahlperioden in 2024 als VzK oder als Zwischenbericht vorzulegen. Weiterhin sollen regelmäßig in den BVVen vor der Sommerpause und vor den Weihnachtsferien entsprechende Vorlagen zur Kenntnisnahme erstellt und der BVV zur Kenntnis gegeben werden.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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