Drucksache - 1000/VI  

 
 
Betreff: Pilotprojekt Bürohunde im Rathaus Zehlendorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD-Fraktion
Verfasser:Buchta/Macmillan Semler Kirsch 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
22.05.2024 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Ausschuss für Gebäude, Wirtschaft, Inklusion, Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung Empfehlung
25.06.2024 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gebäude, Wirtschaft, Inklusion, Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung      
Ausschuss für Haushalt, Personal, Europa, Klima Empfehlung

Sachverhalt

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, den Mitarbeitern im Rathaus Zehlendorf im Rahmen eines Pilotprojektes das Mitführen ihres Hundes im Büro, vorerst für einen Probezeitraum von einem Jahr zu gewähren. Nach Ablauf des Probezeitraums sollen die hierbei gemachten Erfahrungen ausgewertet werden und über eine Weiterführung des Projektes entschieden werden. Selbstverständlich sind hierbei entsprechende Kriterien zur Sicherheit und Vermeidung von Konflikten einzuhalten:

  • rohunde sollten vornehmlich in Einzelbüros oder mit Zustimmung aller im Büro tätigen Menschen erlaubt sein; hierbei sind insbesondere bestehende Allergien oder Ängste zu berücksichtigen
  • ros mit laufendem Kundenverkehr sind auszuschließen, dies würde auch für den Hund unnötigen Stress bedeuten
  • Hunde, die mit ins Büro gebracht werden, müssen selbstredend ruhig, stubenrein und entsprechend erzogen sein, so dass sie für alle Menschen im Rathaus keine Belastung darstellen
  • Der Hundehalter ist uneingeschränkt für die entsprechende Sauberkeit und Verlässlichkeit seines Hundes verantwortlich
  • Es gilt im gesamten Rathaus Leinenpflicht
  • Die Haftpflichtversicherung und der Impfstatus des Hundes müssen durch den Halter nachgewiesen sein
  • ros, in denen Hunde anwesend sind, sollten entsprechend gekennzeichnet werden.

 

Begründung:

 

Bereits im Jahr 2019 hat die BVV einen Beschluss über die Prüfung eines „Pilotprojektes Bürohund“ gefasst (vgl. Beschl. Nr. 947/V, Drs. 1374/V). Die der Bezirksverordnetenversammlung zugegangene ablehnende Vorlage zur Kenntnisnahme sagte jedoch aus, dass „die Umsetzung des Projektes aus verschiedenen Gründen nicht möglich“ sei. Dies sollte dringend neu überdacht werden. Die Vorteile von Bürohunden für die Mitarbeitenden und auch den Arbeitgeber selbst sind weiterhin unbestritten. Sie können über den Bundesverband Bürohund e.V. abgefragt und eingesehen werden (https://bv-bürohund.de). Eine repräsentative Umfrage von berufstätigen Menschen in Deutschland im Mai 2023 ergab sogar, dass über ein Drittel der Angestellten bereit wäre, den Job zu wechseln, wenn sie dafür ihren Hund mit zur Arbeit nehmen könnten (vgl.:https://xn--bv-brohund-deb.de/ueber-ein-drittel-der-angestellten-bereit-fuer-buerohund-den-job-zu-wechseln/). Weiterhin sagt die Studie aus, dass fast die Hälfte aller Büroarbeitnehmer in Deutschland einen Hund zu Hause hat. Der Bezirk sollte hier mit gutem Beispiel vorangehen, einen zeitgemäßen und lebenswerten Arbeitsplatz zu bieten.

 
 

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