Drucksache - 0979/VI
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Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, an der Kreuzung Lerbacher Weg/Gallwitzallee in Lankwitz ein absolutes Halteverbot auf der rechten Seite des Lerbacher Weges in Richtung der Kreuzung einzurichten. Das Schild könnte direkt unter dem Schild „Vorfahrt achten“ angebracht werden, um eine gefährliche Verkehrssituation für alle Verkehrsteilnehmer zu entschärfen. Die berechtigte Forderung wurde von einem Anwohner vorgetragen.
Begründung:
Die PKW parken auf der rechten Seite des teilweise verengten Lerbacher Weges bis fast ganz an die Kreuzung heran. Dadurch haben Autofahrer, die vom Lerbacher Weg rechts oder links in die Gallwitzallee einbiegen wollen, eine stark eingeschränkte Sicht. Falls jemand zur gleichen Zeit von der Gallwitzallee in den Lerbacher Weg einbiegen will, könnte es unweigerlich zu einem Zusammenstoß kommen. Verschärft wird die Situation durch den zweispurigen Fahrradweg, der auf einer Seite in beide Richtungen verläuft. Leicht können durch die eingeschränkte Sicht Radfahrer zu spät gesehen werden. Das Verkehrsaufkommen ist an der Stelle recht groß, weil das St. Marien-Krankenhaus, Pflegeeinrichtungen und das THW über den Lerbacher Weg zu erreichen sind.
Der Antrag wurde am 18.07.2024 in der 22. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Verkehr, Ordnung beraten und einstimmig beschlossen.
Die Grüne-, SPD- und die FDP-Fraktion sind dem Antrag beigetreten.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Kronhagel Ausschussvorsitzender |
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