Drucksache - 0964/VI  

 
 
Betreff: Nach Cannabis-Freigabe: Handlungsempfehlungen an Mitarbeiter des Bezirksamts?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfD-FraktionAfD-Fraktion
Verfasser:Graffstädt 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Beantwortung
17.04.2024 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf beantwortet   

Sachverhalt

Ich frage das Bezirksamt:

 

1)   Mit welchen Handlungsempfehlungen oder Vorschriften richtet sich das Bezirksamt, bspw. analog der Vorgehensweise der Hansestadt Hamburg, an seine Mitarbeiter bezüglich des Konsums von Cannabis während der Arbeitszeit?

2)   Unabhängig von Frage 1, wie würde das Bezirksamt reagieren, träfe es kiffende oder bekiffte Mitarbeiter während der Arbeit an?

3)   Stellt das Kiffen während der Arbeitszeit nach Ansicht des Bezirksamts eine dienst- bzw. arbeitsrechtliche Pflichtverletzung dar?

a)   Falls ja, aufgrund welcher Vorschrift?

b)   Falls es sich nicht um eine dienst- bzw. arbeitsrechtliche Pflichtverletzung handelt, warum nicht?

 
 

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