Drucksache - 0964/VI
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Ich frage das Bezirksamt:
1) Mit welchen Handlungsempfehlungen oder Vorschriften richtet sich das Bezirksamt, bspw. analog der Vorgehensweise der Hansestadt Hamburg, an seine Mitarbeiter bezüglich des Konsums von Cannabis während der Arbeitszeit? 2) Unabhängig von Frage 1, wie würde das Bezirksamt reagieren, träfe es kiffende oder bekiffte Mitarbeiter während der Arbeit an? 3) Stellt das Kiffen während der Arbeitszeit nach Ansicht des Bezirksamts eine dienst- bzw. arbeitsrechtliche Pflichtverletzung dar? a) Falls ja, aufgrund welcher Vorschrift? b) Falls es sich nicht um eine dienst- bzw. arbeitsrechtliche Pflichtverletzung handelt, warum nicht? |
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