Drucksache - 0947/VI  

 
 
Betreff: Wie steht es mit dem Schutz der Kleingartenanlagen? (Sicherung der Kleingartenanlagen der Kleingartenvereinsgruppe Berlin-Steglitz-Ost e.V.)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD-Fraktion
Verfasser:Semler 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Beantwortung
17.04.2024 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt

Ich frage das Bezirksamt:

 

1)   Wann wird der Beschluss der BVV zur Drucksache 0418/VI (Beschluss Nr: 254/VI) vom 07.12.2022 mit der Überschrift „Sicherung der Kleingartenanlagen der Kleingartenvereinsgruppe Berlin-Steglitz-Ost e.V.“ umgesetzt?

2)   Wie ist der Verfahrensstand und gibt es bereits einen Aufstellungsbeschluss?

3)   Wie ist der Sachstand zum Schutz der bestehenden Kleingartenanlagen vor Grundstücksspekulation im Bezirk durch die Aufstellung von Bebauungsplänen oder anderen dafür geeigneten Maßnahmen?

4)   Ist der zu Frage 3 zu benennende Schutz der Kleingarten-Bestandsanlagen sichergestellt und wie ist die Situation hinsichtlich von Bauvoranfragen oder Anfragen zu Planungen von potenziellen Investoren/Interessenten?

 

Die Kleine Anfrage wird wegen Zeitablauf schriftlich beantwortet.

 

 

Sehr geehrter Herr Bezirksverordnetenvorsteher,

 

das Bezirksamt beantwortet o.g. Kleine Anfrage wie folgt:

 

1)   Der Beschluss wird dann umgesetzt, wenn im Fachbereich Stadtplanung entsprechende Kapazitäten zur Verfügung stehen und ggf. Priorisierungen unter den Plänen vorgenommen wurden. Es wird darauf hingewiesen, dass mit den vorhandenen Kapazitäten zunächst Bebauungspläne, die zur Schaffung von Wohnraum dienen oder kritische Infrastrukturen sicherstellen, vorrangig behandelt werden. Bei der Umsetzung ist ebenfalls zu berücksichtigen, dass bei der Sicherung der Kleingartenanlagen die Vorschriften des Bundeskleingartengesetzes zugrunde gelegt werden müssen: Erholungsnutzung, max. Größe der Parzellen, Sanierungsplan etc. Hierzu müssen sich die Nutzer bekennen. Zudem gelten erhöhte Rahmenbedingungen, insbesondere hinsichtlich des Lärmschutzes.

 

2)   Alle im Beschluss 254/VI genannten Bebauungspläne befinden sich im Verfahren. Ob bereits aufgestellte Pläne erneut einem Aufstellungsbeschluss, dann mit neuer Nummer, unterliegen müssten, kann erst nach detaillierter Prüfung der Pläne entschieden werden. Dies ist abhängig von den seit der Aufstellung Rahmenbedingungen (Gesetze, Gerichtsurteile etc.).

 

Fragen 3 und 4

 

Die Fragen 3 und 4 möchte ich gemeinsam beantworten. Der Bezirk hat bereits in der Vergangenheit versucht Kleingärten zu schützen und wird dies auch weiterhin tun. Auch wenn nicht alle Anlagen in der Vergangenheit geschützt werden konnten, so sind vor allem die immer weiter verschärften Gesetze im Umwelt- und Naturschutz förderlich. Dezidiert möchte ich Ihnen aber für die von Ihnen benannten Kleingartenanlagen Folgendes erläutern:

Zum B-Plan XII-279 Karl-Lange-Brücke Nord und B-Plan XII-280 Karl-Lange-Brücke Süd: Beide Kolonien sind landeseigen und gem. Darstellung im FNP „Grünfläche“. Gemäß Kleingartenentwicklungsplan 2030 (KEP) gelten die Flächen als „dauerhaft gesichert“ (Kategorie 1).

 

Zum B-Plan XII-281 Einigkeit: Gemäß Kleingartenentwicklungsplan gilt die landeseigene Teil-Fläche als „dauerhaft gesichert“ (Kategorie 1), hier stellt der FNP „Grünfläche“ dar. Für die Teil-Fläche entlang der Bahn (Bahn-Landwirtschaft) gilt der Aufstellungsbeschluss mit den damit verbundenen Plansicherungsinstrumenten als Schutz. Inwieweit die Fläche der Bahn-Landwirtschaft vom zweigleisigen Ausbau der S 25/26 zwischen den Bahnhöfen Südende und Lankwitz betroffen ist, kann erst in weiteren Planungsstadien abgeschätzt werden. Die Kleingartenvereinsgruppe Berlin-Steglitz-Ost e.V. ist hier bereits in direkten Gesprächen mit der Deutschen Bahn AG in Kontakt.

 

Zum B-Plan XII-282/XII-23 Weinviertel: der Geltungsbereich umfasst die KGA Weinviertel eG und die Kleingartenanlage Scharzhofberger Platz. Letztere ist eine landeseigene Fläche, der Bebauungsplan XII-23 setzt Verkehrsfläche fest (ehem. Trasse B 101), der FNP stellt „Wohnbaufläche“ dar. Gemäß KEP wird der Kleingartenanlage Scharzhofberger Platz eine „langfristige Nutzungsperspektive“ (Kategorie 3) zugewiesen, obwohl sie beim Land Berlin ist und aufgrund der hierfür vorliegenden planungsrechtlich gesicherten, aber obsoleten Verkehrsplanung, kein Umwandlungsdruck erkennbar ist. Insoweit besteht Klärungsbedarf, wie mit der Fläche ab 2030 umgegangen werden soll. Seitens des Bezirks wird hier derzeit kein Wohnungsbau favorisiert, sondern der Erhalt der Kleingärten forciert.

 

Zum B-Plan XII-273 Dorfaue: Dies ist eine private Fläche, gem. Darstellung im FNP „Grünfläche“. Gemäß Kleingartenentwicklungsplan (KEP) gilt die Fläche als „dauerhaft zu erhalten“ (Kategorie 2). Für die Fläche gilt der Aufstellungsbeschluss mit den damit verbundenen Plansicherungsinstrumenten als Schutz. In wie fern im Rahmen der Entwicklung des Gebiets des Tanklagers Lankwitz ein gemeinsamer B-Plan die Fläche einerseits dauerhaft sichert, andererseits Wegebeziehungen zwischen Lankwitz und einem möglichen neuen Stadtquartier schafft, wird im Rahmen eines Masterplans Tanklager Lankwitz zu prüfen sein.

 

Der Bezirk befindet sich regelmäßig mit der Kleingartenvereinsgruppe Berlin-Steglitz-Ost e.V. im Kontakt. Das letzte Treffen mit mir hat am Mittwoch (10. April 2024) stattgefunden. Ein nächstes Treffen ist für Juni 2024 geplant. So konnte ich die Vereinsgruppe im Bezug zur Kleingartenanlage „Dorfaue“ mit dem möglichen Bauherrn zur Entwicklung des ab 2026 geschlossenen Tanklagers zusammenbringen.

 

Mit der Festsetzung des Bebauungsplans 6-30 „Lichterfelde Süd“ in den nächsten Wochen wird auch das Stadtplanungsamt die Sachstände der laufenden B-Planverfahren sortieren. Ein erster Workshop hierzu hat bereits stattgefunden. Mit personeller Stärkung des Amts könnten auch wieder pro aktiv B-Pläne weiterverfolgt werden, wie bspw. die in dieser Anfrage genannten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Patrick Steinhoff

Bezirksstadtrat

 
 

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