Drucksache - 0942/VI
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Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, an den Eingängen jener Grünanlagen, die keine für das Grillen ausgewiesenen Flächen haben, z.B. Lilienthalpark in Lichterfelde, mit Schildern oder Tafeln darauf hinzuweisen, dass das Grillen nicht erlaubt ist und dass Müll selbst zu entsorgen ist. Zumindest wird das Bezirksamt ersucht, endlich entsprechende Kontrollen durchzuführen.
Begründung:
Angesichts zunehmend mehr gefundenen Restmülls samt leerer Gasflaschen wird klar, dass auch die Grünanlagen in Steglitz-Zehlendorf als Naherholungsflächen für Grill-Happenings genutzt werden. Zwar weist das Bezirksamt auf seiner Webseite auf die zulässigen und nichtzulässigen Nutzungen der Grünflächen hin, wer aber diese Seiten nicht aufruft wird auch vor Ort nicht auf insbesondere das Grillverbot hingewiesen. Der Verweis auf das Grünanlagengesetz scheint jedenfalls nicht ausreichend, insbesondere wenn sowieso nicht kontrolliert wird.
Der Antrag wurde am 20.06.2024 in der 22. Sitzung des Ausschusses für Grünanlagen, Natur, Umwelt beraten und wie folgt geändert:
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, an den Eingängen jener Grünanlagen, die nachweislich von illegalem Grillen betroffen sind, mit Schildern oder Tafeln darauf hinzuweisen, dass das Grillen nicht erlaubt ist und dass Müll selbst zu entsorgen ist.
Begründung: Unverändert.
Der Antrag in der geänderten Fassung wurde einstimmig beschlossen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Dr. Bone-Winkel Ausschussvorsitzende
Die BVV hat in ihrer 29. Sitzung am 17.07.2024 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, an den Eingängen jener Grünanlagen, die nachweislich von illegalem Grillen betroffen sind, mit Schildern oder Tafeln darauf hinzuweisen, dass das Grillen nicht erlaubt ist und dass Müll selbst zu entsorgen ist.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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