Drucksache - 0937/VI  

 
 
Betreff: Ungenehmigte Ferienwohnungen in Steglitz-Zehlendorf aufspüren und wieder dem Wohnungsmarkt zuführen
Status:öffentlichAktenzeichen:571/VI
 Ursprungaktuell
Initiator:FraktionsloseFraktionslose
Verfasser:1. Dr. Egginger-Gonzalez
2. Dr. Wekel
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
17.04.2024 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste Empfehlung
24.04.2024 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste im Ausschuss abgelehnt   
Ausschuss für Haushalt, Personal, Europa, Klima Empfehlung
02.05.2024 
31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Europa, Klima im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
22.05.2024 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung
Beschluss vom 22.05.2024

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, in eigener Recherche oder durch Beauftragung einen Gesamtüberblick über ungenehmigte Ferienwohnungen im Bezirk zu gewinnen. Im Anschluss sollen sofern möglich die Wohnungen durch Amtshandeln wieder dem Wohnungsmarkt zugeführt werden. Der BVV ist innerhalb eines Jahres zu berichten.

 

Begründung:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Antwort auf die Schriftliche Anfrage 222/VI „Gemeldete und unangemeldete Ferienwohnungen in Steglitz-Zehlendorf“ unter anderem geantwortet: „Aufgrund personeller Engpässe erfolgten in den letzten drei Jahren nur wenige eigene Recherchen zu mutmaßlichen Zweckentfremdungen, die zum Einleiten von Amtsverfahren geführt haben.“ So nachvollziehbar die Erklärung sein mag, so wenig hinnehmbar ist sie angesichts der Wohnungskrise in Berlin und in Steglitz-Zehlendorf. Es ist den wohnungssuchenden Menschen in unserer Stadt nicht zu vermitteln, wenn die Politik nicht alle Möglichkeiten ergreift, um gegen Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehen.

 

 

Der Antrag wurde am 24.04.2024 in der 14. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste beraten und bei Abwesenheit von AfD einstimmig abgelehnt.

 

Dem federführenden Ausschuss wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.

 

 

Kirsch

Ausschussvorsitzende

 

 

Der Antrag wurde am 02.05.2024 in der 31. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Europa, Klima beraten und einstimmig abgelehnt.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.

 

 

Buchta

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 27. Sitzung am 22.05.2024 beschlossen:

 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

 

Grawert

Stellv. Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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